Zulage für Parkgaragen, die es noch nicht gibt
Freiburg will zwei Mitarbeitern 14.400 Euro extra für 2026 zahlen, als Chefs eines Garagenbetriebs, der erst 2027 gegründet wird
Was ist passiert?
In den neuen Freiburger Stadtteilen Kleineschholz und Dietenbach sollen Autos nicht vor jeder Haustür stehen. Sie sollen gebündelt in Quartiersgaragen parken, eine in Kleineschholz und zwölf in Dietenbach. Bauen und betreiben will die Stadt sie selbst. Die erste Garage in Kleineschholz soll Ende 2028 öffnen, die erste in Dietenbach im Jahr 2030.
Im März 2026 legte die Verwaltung dem Gemeinderat dazu eine Vorlage vor. Zum 1. Januar 2027 soll ein „Eigenbetrieb Quartiersgaragen und Parkhäuser“ entstehen. Er soll neben den künftigen Quartiersgaragen auch vier Tiefgaragen übernehmen, die bisher das Garten- und Tiefbauamt betreibt. Leiter und Stellvertreter sollen zwei städtische Mitarbeiter werden, die diese Aufgabe zusätzlich zu ihrem Hauptamt übernehmen. Laut Beschlussantrag sollen sie ab dem Tag der Gründung bestellt werden.
Das Geld soll allerdings früher fließen. Beide sollen monatlich je 600 Euro zusätzlich erhalten, und zwar rückwirkend ab dem 1. Januar 2026. Für das Jahr vor der Gründung ergibt das 14.400 Euro (2 × 600 Euro × 12 Monate). Der Betrieb, für den sie bezahlt werden, hat in dieser Zeit weder eine Satzung noch eine Garage. Als Grund nennt die Verwaltung „umfangreiche Planungs- und Vorbereitungsaufgaben“ in der Gründungsphase. Einer der beiden Empfänger arbeitet jedoch ohnehin in der Projektgruppe Dietenbach. Aus genau dieser Projektgruppe stammt auch die Vorlage.
Aufschlussreich ist ein weiterer Satz der Vorlage. Aus der Gründung des Eigenbetriebs ergäben sich „keine neuen finanziellen Belastungen“. Gemeint sind damit die rund 23,5 Mio. Euro aus den Sonderrechnungen, die für die Garagen bereits eingeplant sind. Die Zulagen kommen in dieser Rechnung nicht vor. Sie fallen trotzdem an, und zwar ab dem ersten Monat eines Jahres, in dem der Betrieb nur auf dem Papier besteht.
Kritik
Eine Zulage sollte an eine Aufgabe geknüpft sein, die es tatsächlich gibt. Freiburg will den Eigenbetrieb erst 2027 gründen und seine Leiter erst dann bestellen, ihnen aber schon für 2026 eine Zusatzvergütung zahlen, und das sogar rückwirkend. Die Vorbereitung von Garagen, die frühestens Ende 2028 öffnen, gehört zu den Aufgaben im Hauptamt, für das beide bereits bezahlt werden. Die Zulage hätte frühestens mit der Gründung des Eigenbetriebs beginnen dürfen.
G-26/002: Errichtung eines Eigenbetriebs zum Betrieb von Quartiersgaragen und städtischen Parkhäusern und Bestellung der künftigen Betriebsleitung, Ratsinformationssystem der Stadt Freiburg, 4. März 2026. Zahlen gegen die Vorlage geprüft, gerechnete Werte nachgerechnet. Maßgeblich ist der Stand der Vorlage; spätere Beschlüsse sind nicht berücksichtigt.