Staatsbilanz

Stadt/Halle (Saale)/Fehlender Bedarf

3,2 Millionen Euro für ein Künstlerhaus

Halle will 3,2 Millionen Euro Bundesgeld für Heizung und Strom im Künstlerhaus ausgeben, obwohl die Stadt es selbst nicht mehr zahlen wollte

Was ist passiert?

Im Böllberger Weg in Halle steht ein denkmalgeschütztes Backsteingebäude von 1892/93, das einst als Weingärtenschule für den Stadtteil Glaucha diente. Heute gehört es der Stadt, betrieben wird es seit 1994 vom Verein Künstlerhaus 188 e. V. als Ort für zeitgenössische Kunst. 2015 konnte der Abriss abgewendet werden.

Nun steht das Haus auf dem Maßnahmenplan, mit dem Halle das Infrastruktur- und Klimasondervermögen des Bundes verteilt. Veranschlagt sind 3,2 Mio. Euro für neue Heizungs-, Lüftungs- und Sanitäranlagen sowie neue Elektrik, geplant für 2027 bis 2029. Die Verwaltung schätzt schätzungsweise 1,7 Mio. Euro für die Haustechnik und rund 1,5 Mio. Euro für die Elektrik. Die Gasheizung im Keller ist laut Antrag in sehr schlechtem Zustand, zudem fehlt ein angemessener Brandschutz.

Bemerkenswert ist, wie die Stadt selbst das Vorhaben einordnete. Von einer „kommunalrechtlich klassisch freiwilligen Leistung“ war die Rede, für die sie 2024 keine Möglichkeit mehr sah, Investitionsmittel in den Haushalt 2025 ff. einzustellen. Im ursprünglichen Plan der Verwaltung kam das Künstlerhaus daher nicht vor. Erst vier Stadtratsfraktionen (Grüne, Volt/MitBürger, SPD und FDP/Freie Wähler) holten es per Änderungsantrag in die Liste. Im Gegenzug strichen sie andere Maßnahmen, die ihnen weniger wichtig erschienen. Welche das waren, nennt der Antrag nicht.

Zur Einordnung: Die 3,2 Mio. Euro sind fast dreimal so viel wie der Fonds zur Sanierung von Schulsanitäranlagen mit 1,1 Mio. Euro (3,2 : 1,1 ≈ 2,9). Für die Investitionen am Siedehaus des Saline-Ensembles, ebenfalls eine Kultureinrichtung, sind 400.000 Euro vorgesehen, also ein Achtel der Summe. Die Entscheidung des Stadtrats stand bei Vorlage des Antrags am 25.03.2026 noch aus.

Kritik

Ein Sondervermögen des Bundes ist zusätzliches Geld, das vor allem für Pflichtaufgaben und breit genutzte Infrastruktur gedacht sein sollte. Dass die Stadt das Künstlerhaus selbst als freiwillige Leistung bezeichnet und im eigenen Haushalt nicht mehr bezahlen wollte, spricht gegen einen Vorrang vor Schulen, Straßen und Feuerwehren. Wenn ein Haus für einen Verein so viel Haustechnik braucht, sollte zuerst geklärt werden, wer es dauerhaft trägt und ob sich der Betreiber an den Kosten beteiligt. Wer Mittel für eine freiwillige Leistung freigibt, muss sie aus dem laufenden Haushalt rechtfertigen, nicht über den Umweg einer Bundesförderung.

VIII/2026/02514: Änderungsantrag der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Volt / MitBürger, SPD und FDP/FREIE WÄHLER zum Grundsatzbeschluss zur Umsetzung des Sondervermögens des Bundes Infrastruktur und Klimaneutralität in der Stadt Halle (Saale) (VIII/2026/02213), Ratsinformationssystem der Stadt Halle (Saale), 25. März 2026. Zahlen gegen die Vorlage geprüft. Maßgeblich ist der Stand der Vorlage; spätere Beschlüsse sind nicht berücksichtigt.

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