Staatsbilanz

Stadt/Heilbronn/Fehlender Bedarf

Heilbronn verbrennt Steuergeld im Krematorium

Heilbronn zahlt jährlich 400.000 Euro zu seinem städtischen Krematorium, damit Verbrennen von Toten nur 397 statt etwa 727 Euro kostet

Was ist passiert?

Auf dem Heilbronner Hauptfriedhof steht ein denkmalgeschütztes Krematorium, das die Stadt selbst betreibt. Anders als die neun städtischen Friedhöfe zählt die Anlage zum gewerblichen Bereich, ihre Gebühren werden deshalb mit Umsatzsteuer berechnet. 2021 stimmte der Gemeinderat einer Sanierung zu. Seit 2022 läuft der Betrieb nach Angaben der Verwaltung sicher und ohne Komplikationen. 2024 wurden dort 1.255 Verstorbene eingeäschert, 2025 waren es 1.212.

Die Friedhofsgebühren waren seit 2012 nicht mehr neu kalkuliert worden. Die Stadt ließ deshalb ein externes Büro eine neue Kalkulation erstellen, die ab dem 1. Januar 2027 gelten soll. Für das Krematorium hält die Verwaltung eine höhere Gebühr selbst für unvermeidlich. Ganz so hoch soll sie dann aber doch nicht ausfallen. In die Kalkulation wurde „strategisch ein strukturelles Defizit in Höhe von 400.000 Euro“ eingeplant. Das zugehörige Kapitel im Gutachten trägt die erstaunlich offene Überschrift „Politische Unterdeckung zur Sicherung marktfähiger Gebühren“. Die Einäscherung eines Erwachsenen soll so 397 Euro netto kosten, mit Umsatzsteuer 472,43 Euro.

Als Begründung nennt die Stadt die besonderen Betriebsbedingungen im denkmalgeschützten Gebäude und die stadthistorische Bedeutung des Hauses. Hinzu komme die Wechselwirkung mit den alternativen Grabformen, in denen inzwischen 28 Prozent der Verstorbenen beigesetzt werden. Der Zuschuss selbst ist allerdings eine runde Pauschale.

Verteilt man die 400.000 Euro auf die 1.212 Einäscherungen des Jahres 2025, legt der Haushalt für jede einzelne rund 330 Euro dazu. Der tatsächliche Aufwand liegt damit bei etwa 727 Euro (397 Euro Gebühr plus 330 Euro Zuschuss). Die Gebührenzahler tragen davon nur gut die Hälfte. Dabei deckten die Gebühren im gesamten Bestattungswesen schon 2024 nur noch 78 Prozent der Kosten. Für den Rest kommen die Steuerzahler auf.

Kritik

Ein Krematorium, das die Stadt selbst dem gewerblichen Bereich zuordnet, sollte sich über seine Preise finanzieren und nicht über den Haushalt. Wer jedes Jahr 400.000 Euro zuschießt, um einen marktfähigen Preis zu halten, verschafft sich mit Steuergeld einen Vorteil im Wettbewerb. Verursacht der Denkmalschutz tatsächlich Mehrkosten, gehören diese einzeln ausgewiesen und gesondert begründet, statt pauschal in die Gebühr eingerechnet zu werden. Rechnet sich der Betrieb zu marktüblichen Preisen nicht, muss der Gemeinderat offen entscheiden, ob die Stadt ihn weiter selbst führen will.

203/2026: Gebührenanpassung im Bestattungswesen, Ratsinformationssystem der Stadt Heilbronn, 28. September 2026. Zahlen gegen die Vorlage geprüft. Maßgeblich ist der Stand der Vorlage; spätere Beschlüsse sind nicht berücksichtigt.

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