Staatsbilanz

Stadt/Ingolstadt/Fehlender Bedarf

63.000 Euro für dritten Bürgermeister

Ingolstadt zahlt jedes Jahr 63.000 Euro extra für einen dritten Bürgermeister im Ehrenamt, den das Gesetz gar nicht vorschreibt

Was ist passiert?

Neben dem Oberbürgermeister leistet sich die Stadt Ingolstadt zwei weitere Bürgermeister. Gesetzlich vorgeschrieben ist nur einer. Der zweite weitere, also der dritte Bürgermeister, ist laut der Beschlussvorlage ausdrücklich eine freiwillige Aufgabe.

Am 13.05.2026 setzte der Stadtrat bei einer Gegenstimme die Entschädigung für dieses Ehrenamt neu fest: 50 Prozent des Grundgehalts der Besoldungsgruppe B 5, das sind 5.257,50 Euro im Monat. Das Geld kommt zusätzlich zur Entschädigung, die der Amtsinhaber ohnehin als Stadtratsmitglied erhält. Die Regelung gilt ab dem 01.05.2026. Für die Monate Mai bis Dezember waren dafür 42.000 Euro eingeplant, in den Folgejahren sollen es rund 63.000 Euro jährlich sein. Gerechnet auf das Jahr sind das 12 × 5.257,50 = 63.090 Euro, also etwa 173 Euro für jeden Kalendertag.

Die Verwaltung ordnete die Zahl auf Nachfrage eines Stadtrats so ein: Die 50 Prozent von B 5 seien nur eine „Rechengröße“ für eine angemessene Entschädigung. Anders als bei hauptamtlichen Bürgermeistern handle es sich nicht um Besoldung. Deshalb gebe es keine Dienstaufwandsentschädigung und keine Versorgungs- oder Beihilfeansprüche. Das ist formal richtig, ändert aber nichts am Betrag, der auf dem Konto landet.

Tatsächlich wurde das Amt günstiger. Bis April 2026 kostete es rund 205.000 Euro im Jahr, weil zum Grundgehalt nach B 5 noch Versorgung, Dienstaufwandsentschädigung und Beihilfepauschale kamen. Die neue Regelung liegt mit rund 63.000 Euro bei knapp 31 Prozent davon (63.000 : 205.000), die Differenz beträgt etwa 142.000 Euro im Jahr. Doch ein Posten wird nicht dadurch nötig, dass er billiger geworden ist als zuvor.

Kritik

Für ein Amt, das die Stadt gesetzlich gar nicht besetzen muss, fließen jedes Jahr rund 63.000 Euro zusätzlich zum Stadtratsgeld. Der Vergleich mit den früheren 205.000 Euro macht die neue Regelung nicht zur Sparmaßnahme, denn die eigentliche Frage bleibt unbeantwortet: Braucht Ingolstadt diesen Posten überhaupt? Wer freiwillig ein weiteres Spitzenamt unterhält, sollte es auch ohne üppige Pauschale auskommen lassen oder darauf verzichten. Die Bürger zahlen hier für Repräsentation, die das Gesetz nicht verlangt.

V0184/26: Festsetzung der Entschädigung für die ehrenamtliche dritte Bürgermeisterin / den ehrenamtlichen dritten Bürgermeister, Ratsinformationssystem der Stadt Ingolstadt, 13. Mai 2026. Zahlen gegen die Vorlage geprüft, gerechnete Werte nachgerechnet. Maßgeblich ist der Stand der Vorlage; spätere Beschlüsse sind nicht berücksichtigt.

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