Land zahlt Abschiebungsgegnern 1,3 Millionen
Baden-Württembergs Sozialministerium gibt einem Verein, der Abschiebungen ablehnt, 1,3 Millionen Euro und deckt bis zu 93 Prozent der Kosten
Was ist passiert?
Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg ist ein eingetragener Verein, der Geflüchtete und ehrenamtlich Engagierte berät und begleitet. Auf seiner Internetseite veröffentlicht er außerdem Positionspapiere, darunter eines zu Abschiebungen. Darin erklärt der Verein, er lehne Abschiebungen „grundsätzlich ab“, weil sie „Menschenrechte verletzen“ und „auf rassistischen Strukturen“ basierten. Für die Durchsetzung genau dieser Abschiebungen sind die Behörden des Landes gesetzlich verpflichtet.
An der Förderung durch das Land ändert das nichts. Das Ministerium für Soziales, Arbeit und Gesundheit bewilligte dem Verein von 2023 bis 2026 für drei Projekte insgesamt 1.301.000 Euro. Das Ministerium der Justiz und für Migration legte 2024 für ein weiteres Projekt knapp 98.000 Euro dazu, diese Mittel entfielen ab 2025. Die Summen aus dem Sozialministerium wuchsen dabei kräftig: Für 2023 und 2024 gab es 418.000 Euro, für 2025 und 2026 zusammen 883.000 Euro (760.000 plus 123.000 Euro). Das ist mehr als das Doppelte. Zugleich stieg der Landesanteil an den Projektkosten von 83,9 auf bis zu 92,68 Prozent. Beim größten Projekt kommen damit auf jeden Euro, den der Verein selbst aufbringt, mehr als zwölf Euro vom Land (92,68 zu 7,32 Prozent).
Politische Stellungnahmen, so versichert die Landesregierung, bezahle der Verein aus Eigenmitteln, die Fördergelder würden ausschließlich zweckgebunden verwendet. Wie belastbar diese Trennung ist, zeigt ein Vorgang, den die Regierung in ihrer Antwort selbst schildert. In einer vom Land geförderten Publikation verlangte das Justizministerium die Streichung bestimmter Passagen. Der Verein blieb bei seiner Position und vermerkte lediglich, dass das Ministerium widersprochen habe. Von einer Rückforderung oder Kürzung ist in der Antwort keine Rede.
Ein Ende der Förderung kündigt das Sozialministerium ebenfalls nicht an. Es verweist auf die langjährige Erfahrung des Vereins und seinen „äußerst wichtigen Beitrag“ für das Ehrenamt in der Flüchtlingsarbeit. Die Positionen des Vereins seien von der Meinungsfreiheit gedeckt.
Kritik
Wer ein Projekt zu mehr als 90 Prozent bezahlt, muss auch durchsetzen können, was in den damit finanzierten Schriften steht. Das Land hat hingenommen, dass der Verein in einer mit Steuergeld geförderten Publikation an Passagen festhielt, die das zuständige Ministerium gestrichen sehen wollte. Damit steht die Zusage, Fördergeld fließe nicht in politische Meinungsäußerungen, auf wackligen Füßen. Statt die Mittel mehr als zu verdoppeln, hätte das Land die Förderung an klare Auflagen knüpfen und bei Verstößen kürzen müssen.
Drucksache 18/491: Kleine Anfrage, Landtag Baden-Württemberg, 31. August 2026. Zahlen gegen das Dokument geprüft, gerechnete Werte nachgerechnet. Maßgeblich ist der Stand des Dokuments; spätere Beschlüsse sind nicht berücksichtigt.