Staatsbilanz

Land/Baden-Württemberg/Fehlender Bedarf

Landesmedienzentrum BW: Videostudio für zwei Filme im Monat

Das Landesmedienzentrum Baden-Württemberg ließ in Stuttgart für knapp 1,2 Mio. Euro ein Videostudio für Lehrerkurse bauen, gedreht wird dort zweimal im Monat

Was ist passiert?

Das Landesmedienzentrum Baden-Württemberg (LMZ) versorgt Schulen mit Unterrichtsmedien, berät Lehrkräfte und bietet Fortbildungen an. Damit Seminare auch online stattfinden können, richtete es zwischen 2021 und 2024 im Auftrag des Kultusministeriums an seinem Stuttgarter Standort ein professionelles Aufnahmestudio ein. Ob dafür überhaupt Bedarf bestand, untersuchte vorher niemand. Eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung fehlte ebenfalls.

Geplant waren rund 600.000 Euro. Im Projektverlauf wurden daraus knapp 1,2 Mio. Euro, und auch das ist nach Angaben des Rechnungshofs nur ein vorläufiger Stand. Dabei betreibt das Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung (ZSL), das ebenfalls Lehrkräfte fortbildet, in Stuttgart längst ein eigenes Studio. Es kostete rund 450.000 Euro. Das Studio des LMZ war damit etwa 2,7-mal so teuer (1,2 Mio. Euro geteilt durch 450.000 Euro).

Die Kameras laufen selten. Im Schnitt entstehen zwei Produktionen im Monat, darunter digitale Weihnachtsgrüße und ein Video, in dem sich das Studio selbst vorstellt. Selbst wenn es zehn Jahre so weitergeht, entfallen auf jede der dann 240 Produktionen rund 5.000 Euro allein an Baukosten.

Im Kultusministerium sah man darin keinen Anlass zur Zurückhaltung. Es bewilligte weitere rund 3,6 Mio. Euro für Erweiterungen des Stuttgarter Studios und eines kleineren Studios in Karlsruhe, erneut ohne Wirtschaftlichkeitsuntersuchung. Das ist das Dreifache dessen, was das Stuttgarter Studio bislang gekostet hat. Die Förderung lief über den DigitalPakt Schule. Weil die Antragsteller zur Sparsamkeit verpflichtet waren, sei man davon ausgegangen, dass das LMZ die nötigen Untersuchungen angestellt habe, erklärte das Ministerium. Vertrauen ersetzte die Kontrolle.

Inzwischen hält auch das Ministerium die Auslastung auf Dauer für nicht hinnehmbar und hat das LMZ beauftragt, eine belastbare Planung vorzulegen. Sparsamkeit war in dem Haus ohnehin kein Leitmotiv: Der Rechnungshof stieß auf 25 Sofas für rund 57.000 Euro, eine Slush-Eis-Maschine und Kryptowerte für rund 33.000 Euro, die mittlerweile weitgehend wertlos sind.

Kritik

Wer ein Studio baut, ohne vorher zu klären, wer es braucht, legt den Grundstein für eine Fehlinvestition. Bei zwei Produktionen im Monat noch einmal das Dreifache der Baukosten für Erweiterungen zu bewilligen, lässt sich nicht damit begründen, dass das Geld aus einem Förderprogramm stammt. Ein gemeinsam genutztes Studio mit dem ZSL hätte gereicht. Die 3,6 Mio. Euro dürfen erst fließen, wenn ein tatsächlicher Bedarf nachgewiesen ist.

Jahresbericht 2026, Beitrag 12: Landesmedienzentrum: Neustart erforderlich, Rechnungshof Baden-Württemberg, 20. Juli 2026. Zahlen gegen das Dokument geprüft, gerechnete Werte nachgerechnet. Maßgeblich ist der Stand des Dokuments; spätere Beschlüsse sind nicht berücksichtigt.

Weitere Vorgänge aus Baden-Württemberg

  1. 01.10.2026Baden-WürttembergLandtagAusgabe mit Nachfrage Wohnbau-Beratung: Verwaltung fast viermal so teuer 2,49 Mio. € Das Land Baden-Württemberg zahlte seit 2021 rund 2,49 Mio. Euro für die Verwaltung, um Gemeinden 637.000 Euro Zuschuss für Wohnbau-Berater zu geben
  2. 31.08.2026Baden-WürttembergLandtagAusgabe mit Nachfrage Land zahlt Abschiebungsgegnern 1,3 Millionen 1.301.000 € Baden-Württembergs Sozialministerium gibt einem Verein, der Abschiebungen ablehnt, 1,3 Millionen Euro und deckt bis zu 93 Prozent der Kosten
  3. 24.08.2026Baden-WürttembergLandtagAusgabe mit Nachfrage Land und Stadt zahlen 289 Mio. Euro für Theater auf Zeit 171 Mio. € Land Baden-Württemberg und Stadt Stuttgart bezahlen je zur Hälfte 289 Mio. Euro für ein Ausweichquartier der Staatstheater, rund 171 Mio. Euro davon kommen nie zurück

Neue Vorgänge per E-Mail

Auswahl ändern

Neue Vorgänge per E-Mail

Bestätigung per E-Mail, Abmeldung jederzeit. Datenschutz