Sozialministerium BW: 69.690 Euro, um 61.780 Euro zu verteilen
Das Sozialministerium Baden-Württemberg ließ 61.780 Euro Zuschüsse für Nachbarschaftsprojekte älterer Menschen von einem Verein verteilen, die Abwicklung kostete 69.690 Euro
Was ist passiert?
Ältere und pflegebedürftige Menschen sollen möglichst lange in ihrem eigenen Wohnumfeld leben können. Dafür unterstützt das Land mit seiner Quartiersstrategie Kommunen und Bürgerinitiativen. Seit 2023 gehört dazu der „Beteiligungstaler“. Das ist ein Zuschuss von höchstens 2.000 Euro für die Sachkosten kleiner Beteiligungsprojekte, mit bewusst niedrigen Antragshürden. Die Abwicklung übertrug das Sozialministerium der Allianz für Beteiligung e. V.
Für 2023 und 2024 stellte das Land 150.000 Euro bereit. Das hätte für mindestens 75 Projekte gereicht. Gefördert wurden 41, abgerufen wurde nur etwas mehr als die Hälfte des Geldes. Ein Großteil der Projekte lag in Kommunen, die schon zuvor von der Landesstrategie profitiert hatten. Bei manchen war ein Bezug zur alters- und generationengerechten Quartiersentwicklung gar nicht zu erkennen.
Teuer war das Programm trotzdem, nur nicht für die Empfänger. An Fördergeld flossen in beiden Jahren zusammen 61.780 Euro. Für Personal, Sachmittel und Veranstaltungen beim Verein fielen im selben Zeitraum 69.690 Euro an. Rechnerisch kostete jedes der 41 Projekte rund 1.700 Euro an Abwicklung (69.690 Euro geteilt durch 41). Als Zuschuss erhielt es im Schnitt rund 1.500 Euro. Das Finanzministerium hält ein Programm für unwirtschaftlich, wenn die Verwaltungskosten mehr als zehn Prozent des Bewilligungsvolumens betragen. Bewilligt waren zusammen 76.970 Euro. Daran gemessen lag der Verwaltungsanteil bei rund 90 Prozent (69.690 Euro geteilt durch 76.970 Euro). Der Aufwand im Ministerium selbst ist darin noch gar nicht enthalten.
Das Sozialministerium sah darin kein Problem. Rund 80 Prozent der Kosten seien auf Beratung, Vernetzung und Öffentlichkeitsarbeit entfallen, nur 20 Prozent auf reine Verwaltung. So betrachtet erfülle man die Vorgabe beinahe. Der Rechnungshof wollte dieser Rechnung nicht folgen. Wer Geld ausgeben muss, damit Antragsteller von der Förderung überhaupt erfahren und sie beantragen können, hat nach seiner Auffassung Verwaltungskosten. Er empfahl, die Programme in dieser Form nicht fortzuführen. Das Ministerium beauftragte inzwischen die Universität Heidelberg mit einer Expertise zur Wirkung solcher Mikroförderungen.
Kritik
Ein Förderprogramm, dessen Abwicklung mehr kostet als die Förderung selbst, verfehlt seinen Zweck. Wer Kleinstbeträge verteilen will, muss das Verfahren so schlicht halten, dass es ohne einen eigens bezahlten Beratungsapparat auskommt. Beratung und Öffentlichkeitsarbeit umzuetikettieren, macht die Rechnung nicht besser. Solange weder Bedarf noch Wirkung belegt sind, sollte das Land den Beteiligungstaler nicht weiterführen.
Jahresbericht 2026, Beitrag 21: Förderprogramme der Landesstrategie „Quartier 2030 - Gemeinsam. Gestalten.“, Rechnungshof Baden-Württemberg, 20. Juli 2026. Zahlen gegen das Dokument geprüft, gerechnete Werte nachgerechnet. Maßgeblich ist der Stand des Dokuments; spätere Beschlüsse sind nicht berücksichtigt.