Staatsbilanz

Land/Berlin/Fehlplanung

1,66 Mio. Euro für Gesellschaft ohne Gesetz

Berlins Wissenschaftsverwaltung zahlte 1,66 Mio. Euro Beratung für eine Gesellschaft zum Bau von Hochschulgebäuden, die es nicht gibt

Was ist passiert?

Berlin wollte den Bau und die Sanierung von Hochschulgebäuden in einer landeseigenen Hochschulbaugesellschaft bündeln. Ein Gesetz sollte sie schaffen, und mehrere große Vorhaben von HU, FU und TU sollten als Pilotprojekte auf sie übergehen. Das war der Plan.

Vorbereitet wurde er mit teurem Rat von außen. Die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege gab dafür 2025 rund 890.700 Euro und 2026 rund 769.800 Euro aus, zusammen 1.660.502 Euro (890.667,40 + 769.834,80). Mittel für Personal, Büros oder Ausstattung der Gesellschaft flossen nach Angabe des Senats gar nicht. Das gesamte Geld ging also in Beratung für ein Unternehmen, das nie über einen Schreibtisch verfügte.

Am 2. September 2026 vertagten CDU und SPD im Hauptausschuss die Abstimmung über das Gesetz. Nach Darstellung der anfragenden Abgeordneten wird es in dieser Wahlperiode wohl nicht mehr beschlossen, ein neuer Anlauf wäre erst danach möglich. Der Senat widersprach dem in seiner Antwort nicht.

Die Folgen zeigen sich bei den Pilotprojekten. Beim Umbau des HU-Gebäudes in der Invalidenstraße bleibt der erste Abschnitt bei der Bauverwaltung, wer den zweiten Abschnitt übernimmt, ist offen. Zu Fertigstellung (bisher Ende 2032) und Gesamtkosten will der Senat nichts sagen. Auch für die FU-Chemie (bisher Anfang 2032) und die TU-Sanierung in der Seestraße (bisher Baubeginn 2029, Fertigstellung 2033) gibt es keine belastbaren Angaben. Nur das Forschungsgebäude CIPHOR der TU läuft planmäßig weiter, mit rund 111 Mio. Euro Gesamtkosten und Baubeginn 2028. Dort sollte die Bauverwaltung ohnehin Bauherrin bleiben, die Beratungskosten entsprechen rechnerisch etwa 1,5 Prozent dieser Summe (1,66 : 111).

Auch der Haushaltstitel, aus dem die neue Gesellschaft mit Bauvorbereitungsmitteln ausgestattet werden sollte, blieb unberührt. Über die Verwendung der für 2026 veranschlagten Mittel ist noch nichts entschieden.

Kritik

Der Senat ließ sich die Gründung einer Gesellschaft bezahlen, bevor das Parlament das Gesetz dafür beschlossen hatte. Wer ein Vorhaben mit offener politischer Mehrheit vorbereitet, hätte die Beratung in Stufen vergeben und an den Gesetzesfortschritt koppeln müssen. So liegen 1,66 Mio. Euro in Leistungen, deren Nutzen davon abhängt, ob nach der Wahl überhaupt ein neuer Anlauf kommt. Sinnvoll wäre, die Beratungsergebnisse dann zwingend weiterzuverwenden und nicht ein zweites Mal zu bestellen.

Drucksache 19/27156: Schriftliche Anfrage, Abgeordnetenhaus Berlin, 10. September 2026. Zahlen gegen das Dokument geprüft, gerechnete Werte nachgerechnet. Maßgeblich ist der Stand des Dokuments; spätere Beschlüsse sind nicht berücksichtigt.

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