225 Millionen für Berliner Philharmonie
Der Bund sagt 225 Millionen Euro für die Sanierung der Berliner Philharmonie zu, bevor Pläne und Kosten bekannt sind, und gleicht damit auch Ansprüche ab
Was ist passiert?
Die Berliner Philharmonie gehört dem Land Berlin und ist die Spielstätte der Berliner Philharmoniker, eines der bedeutendsten Orchester der Welt. Dass das Haus irgendwann saniert werden muss, bestreitet niemand. Auch der Bund nennt sie ein internationales Aushängeschild Deutschlands.
Im Hauptstadtfinanzierungsvertrag 2027, der am 15. September 2026 unterzeichnet wurde und vom 1. Januar 2028 bis zum 31. Dezember 2037 gilt, sagte der Bund nun einen Festbetrag von höchstens 225 Mio. Euro für die Sanierung zu. Gezahlt werden soll jährlich ab dem Baustart, der für 2032 vorgesehen ist, nach dem jeweils prognostizierten Baufortschritt. Die Voraussetzung ist ein Sanierungskonzept, das Bund und Land unterstützen. Das Land muss als Eigentümer und Bauherr erst noch Bedarfs-, Varianten- und Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen durchführen und eine belastbare Kosten- und Finanzplanung vorlegen. Die Summe steht also fest, bevor die Planung vorliegt.
Ein zweiter Satz im Vertrag macht den Betrag noch ungewöhnlicher: Mögliche finanzielle Forderungen Berlins im Zusammenhang mit der Entlassung aus dem Dauernutzungsvertrag des Humboldt Forums „sind damit abschließend ausgeglichen“. Ob es solche Forderungen gibt und wie hoch sie wären, nennt die Vorlage nicht. Der Bauzuschuss dient damit auch als Pauschale für Ansprüche, die niemand beziffert.
Der Vertrag selbst rechnet mit einer gleichmäßigen Verteilung von 22,5 Mio. Euro jährlich ab 2032. Bis Ende 2037 wären das sechs Jahre mal 22,5 Mio., also 135 Mio. Euro. Die übrigen 90 Mio. Euro (225 minus 135) würden erst nach Vertragsende fließen. Zum Vergleich: Die Stiftung Berliner Philharmoniker erhält vom Bund ab 2029 jährlich 11,5 Mio. Euro. Die Zusage entspricht damit knapp 20 Jahreszuschüssen (225 geteilt durch 11,5, rund 19,6). Zudem steht alles unter dem Vorbehalt, dass die Haushaltsgesetzgeber die Mittel bereitstellen.
Der Senat sieht darin Planungssicherheit, die „angesichts der politischen Lage ein Wert an sich“ sei.
Kritik
Ein Festbetrag in dieser Höhe sollte erst nach einem Konzept mit belastbaren Kosten festgelegt werden, nicht Jahre davor. Dass er zugleich mögliche Forderungen aus dem Humboldt Forum abgelten soll, vermischt zwei Dinge, die getrennt geprüft und begründet gehören. Ein Bauzuschuss ist dafür das falsche Mittel, weil niemand nachvollziehen kann, welcher Teil Sanierung und welcher Teil Ausgleich ist. Der Bund hätte die Zusage an die Vorlage der Kosten- und Finanzplanung koppeln und Ansprüche aus dem Nutzungsvertrag gesondert klären müssen.
Drucksache 19/3533: Vorlage, Abgeordnetenhaus Berlin, 24. September 2026. Zahlen gegen das Dokument geprüft, gerechnete Werte nachgerechnet. Maßgeblich ist der Stand des Dokuments; spätere Beschlüsse sind nicht berücksichtigt.