Staatsbilanz

Land/Berlin/Fehlplanung

7,7 Millionen Euro für Flussbad ohne Baden

Bund und Land zahlten 7,7 Millionen Euro für ein Bad im Berliner Spreekanal, obwohl dort Baden verboten und das Wasser zu schmutzig ist

Was ist passiert?

Der Spreekanal mitten in Berlin ist ein künstlicher Wasserlauf und gehört zur Bundeswasserstraße. Der gemeinnützige Verein Flussbad Berlin e.V. möchte erreichen, dass man dort eines Tages baden kann. Öffentliches Geld dafür gab es reichlich.

Wie der Senat auf eine Schriftliche Anfrage im Abgeordnetenhaus mitteilte, erhielt der Verein von 2015 bis 2025 insgesamt 7.681.349,19 Euro. Davon stammen rund 3,35 Mio. Euro vom Bund und rund 4,33 Mio. Euro vom Land Berlin. Auf elf Förderjahre verteilt sind das rechnerisch etwa 700.000 Euro pro Jahr (7,68 Mio. Euro geteilt durch 11). Die Spitzenjahre waren 2015 mit 1,10 Mio. Euro und 2017 mit 1,15 Mio. Euro. Wie viel davon in die Öffentlichkeitsarbeit floss, kann der Senat nicht beziffern. Gefördert worden seien dort „diverse Aufgaben“, eine Aufstellung sei nicht möglich.

Zu den Ausgaben zählte auch der „FlussBadGarten“ auf dem Gelände der ESMT, den das Städtebauprogramm „Lebendige Zentren“ vom 1. Mai 2021 bis Ende 2025 finanzierte. Aus der Zuwendung bezahlte der Verein zudem Pacht an die ESMT: zusammen 50.024 Euro für die Jahre 2022 bis 2025 (14.500 + 13.300 + 11.112 + 11.112 Euro).

Der Senat zieht selbst ein nüchternes Fazit. Die Voraussetzungen für ein Flussbad seien „derzeitig nicht gegeben“. Rund 100 Meter ober- und unterhalb von Brücken gilt ein Badeverbot, das auf Bundesrecht beruht und dem Land keinen Ermessensspielraum lässt. Das Landesamt für Gesundheit und Soziales hielt den Spreekanal im Dezember 2025 für eine Badestelle nicht geeignet, weil Mischwasser weiterhin in den Kanal gelangt. Das lasse sich kurz- bis mittelfristig nicht oder nur mit sehr hohen Investitionen ändern. Und sollte der Bund den Kanal samt Schleuse und Wehr abgeben, entstünden dem Land „erhebliche zusätzliche Personal- und Sachkosten“.

Den Aktionstag „Baden bis zum Abwählen“ am 20. Juni 2026 kommentierte der Senat knapp: Der Spreekanal sei kein ausgewiesenes Badegewässer, für Demonstrationen gebe es keine Vorgaben zur Wasserqualität.

Kritik

Über ein Jahrzehnt flossen fast 7,7 Mio. Euro an Bund und Land in ein Vorhaben, dessen Hindernisse Badeverbot, Wasserqualität und Zuständigkeit des Bundes von Anfang an bekannt oder leicht zu klären waren. Dass nicht einmal beziffert werden kann, wie viel Steuergeld in Öffentlichkeitsarbeit für ein nicht machbares Projekt ging, ist ein Armutszeugnis für die Förderpraxis. Wer Geld vergibt, muss vor jeder weiteren Zahlung prüfen, ob das Ziel realistisch ist, und notfalls rechtzeitig die Reißleine ziehen. Pacht und Werbung für ein Flussbad, in dem niemand baden darf, gehören nicht zu den Aufgaben, für die Städtebau- und Bundesmittel gedacht sind.

Drucksache 19/26759: Schriftliche Anfrage, Abgeordnetenhaus Berlin, 12. August 2026. Zahlen gegen das Dokument geprüft, gerechnete Werte nachgerechnet. Maßgeblich ist der Stand des Dokuments; spätere Beschlüsse sind nicht berücksichtigt.

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