Staatsbilanz

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Görlitzer Park: 348.000 Euro für offenen Zaun

Berlins Senat zahlt 348.000 Euro für Wachleute am Zaun des Görlitzer Parks, obwohl ein Gericht die nächtliche Sperrung des Parks verbot

Was ist passiert?

Der Görlitzer Park im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg ist ein kriminalitätsbelasteter Ort. Der Senat ließ ihn einzäunen, damit er nachts geschlossen werden kann: von 22 Uhr bis 6 Uhr, im Sommer von 23 Uhr bis 6 Uhr. Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt erließ dafür eine Allgemeinverfügung. Das Bezirksamt hatte zuvor rechtliche Bedenken geäußert. Sie seien nach der damaligen Prüfung des Senats „nicht durchgreifend“ gewesen.

Am 1. Juni 2026 erklärte das Verwaltungsgericht Berlin die nächtliche Schließung für unzulässig. Der Senat hat Beschwerde eingelegt, über die das Oberverwaltungsgericht noch nicht entschieden hat. Ob er vorab geprüft hatte, was eine gerichtliche Untersagung finanziell bedeuten würde, wurde er im Abgeordnetenhaus gefragt. Seine Antwort: Man sei nicht von einer Untersagung ausgegangen.

Der Wachdienst blieb trotzdem im Einsatz. Er soll den Zaun vor Vandalismus schützen und verhindern, dass Dritte die Tore unberechtigt schließen. Mit anderen Worten: Er bewacht einen Zaun, dessen Tore offen bleiben müssen. Im Januar 2026 kostete das rund 59.000 Euro brutto. Für Februar bis April fielen 198.000 Euro an, das sind 66.000 Euro je Monat. Seit dem 1. Mai kamen rund 91.000 Euro hinzu. Zusammen sind es etwa 348.000 Euro brutto.

Der Vertrag läuft bis zum 31. Oktober 2026. Er lässt sich zweimal um vier Monate verlängern. Hinzu kommen 528,5 Einsatzstunden der Polizei zum Schutz der Baumaßnahmen, davon 33,5 im Juni. Die Reparatur des Zauns kostete bislang rund 5.000 Euro brutto. Die wissenschaftliche Begleitstudie zur Schließung wurde nach dem Beschluss unterbrochen. Ob und wann sie fortgesetzt wird, entscheidet der Senat erst nach dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts.

Kritik

Wer einen Zaun für eine Schließung baut und bewacht, muss einkalkulieren, dass ein Gericht die Schließung kippen kann. Der Senat hat die finanziellen Folgen vorab nicht durchdacht und zahlt nun monatlich fünfstellige Beträge für eine Bewachung ohne das ursprüngliche Ziel. Verträge für solche Vorhaben gehören so gestaltet, dass sie sich bei einem Gerichtsbeschluss schnell anpassen oder beenden lassen. Stattdessen laufen sie mit Verlängerungsoptionen weiter, während das Geld für Zaun, Wachdienst und Polizeistunden bereits ausgegeben ist.

Drucksache 19/26863: Schriftliche Anfrage, Abgeordnetenhaus Berlin, 6. September 2026. Zahlen gegen das Dokument geprüft, gerechnete Werte nachgerechnet. Maßgeblich ist der Stand des Dokuments; spätere Beschlüsse sind nicht berücksichtigt.

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