Staatsbilanz

Land/Berlin/Fehlplanung

Neuer Tierstall der FU seit 3,5 Jahren unbenutzt

In Berlin-Düppel ist der Tierstall der FU für 43.630 Tiere unbenutzbar, weil die Wände der Reinigung nicht standhalten

Was ist passiert?

Auf dem Campus Düppel der Freien Universität (FU) steht das Tiermedizinische Zentrum für Resistenzforschung. Im Erdgeschoss liegt die zentrale Versuchstierhaltung, ausgelegt für gleichzeitig rund 43.630 Tiere. Das Haus wurde nach den Angaben einer parlamentarischen Anfrage im April 2022 eröffnet und soll 60 Mio. Euro gekostet haben. Der Senat bestätigte diese Summe in seiner Antwort allerdings nicht.

Die Tierhaltung ging im Dezember 2022 an die FU, und laut Senat nahm sie kurz darauf den Betrieb auf. Das währte nicht lange. Schon mit den ersten Versuchen zeigte sich, dass die Wand- und Deckenbeschichtung mangelhaft ausgeführt worden war. Sie hielt weder der Reinigung mit Wasser stand noch der mechanischen und chemischen Belastung durch die Tiere und die Reinigungs- und Desinfektionsverfahren. Die Versuche wurden abgebrochen, und es mussten umfangreiche Sanierungsmaßnahmen folgen.

Diese dauern bis heute an. Das ist die Auskunft des Senats vom 20. Juli 2026, den er auf Stellungnahmen der FU stützt. Demnach konnte die gesamte Tierhaltung seit der Eröffnung 2022 bisher nicht genutzt werden. Rechnet man von Dezember 2022 bis Juli 2026, sind das 43 Monate: dreieinhalb Jahre, in denen ein Bereich für über 43.000 Tiere keinen regulären Forschungsbetrieb hatte. Nicht gesagt wurde, was die Sanierung kostet, wer sie bezahlt und wann sie enden soll.

Ein Detail macht die Sache besonders bitter. Es ging nicht um eine exotische Spezialtechnik, sondern um Wände und Decken, die im Alltag eines Tierstalls nass gereinigt und desinfiziert werden müssen. Genau diese Beanspruchung gehört zum Zweck eines solchen Gebäudes. Der Mangel kam erst zutage, als Versuche liefen.

Kritik

Eine Versuchstierhaltung, deren Oberflächen der täglichen Reinigung und Desinfektion nicht standhalten, wurde offenbar übergeben, ohne dass diese Grundanforderung vorher nachgewiesen war. Die Eignung der Beschichtung hätte vor der Abnahme geprüft werden müssen, nicht erst durch die ersten Versuche. Wenn der Mangel auf fehlerhafte Bauausführung zurückgeht, muss das Land darauf achten, dass die Sanierung nicht zulasten der Steuerzahler geht und Gewährleistungsansprüche konsequent durchgesetzt werden. Dreieinhalb Jahre Stillstand in einem Neubau dieser Größe sind für ein öffentliches Bauvorhaben nicht hinnehmbar.

Drucksache 19/26566: Schriftliche Anfrage, Abgeordnetenhaus Berlin, 20. Juli 2026. Zahlen gegen das Dokument geprüft, gerechnete Werte nachgerechnet. Maßgeblich ist der Stand des Dokuments; spätere Beschlüsse sind nicht berücksichtigt.

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