Pankow bestellt Schulbau ohne Geld: 6,3 Mio. weg
Pankow bekommt 2029 bis 2031 insgesamt 6.295.500 Euro weniger, weil der Bezirk die Grundschule am Weißen See ohne Geldzusage sanieren ließ
Was ist passiert?
In Berlin sind die Bezirke als Schulträger selbst für Bau, Ausstattung und Unterhaltung ihrer Schulen zuständig. In Pankow wird die Grundschule am Weißen See saniert, ein denkmalgeschütztes Gebäude, das zu einer modernen Schule werden soll. Die Schulgemeinschaft war währenddessen in einem Ausweichquartier an der Falkenberger Straße untergebracht.
Dann ergab die haushaltsrechtliche Bewertung der Senatsverwaltung für Finanzen: Der Bezirk hatte Leistungen beauftragt, für die es keine haushaltsrechtliche Grundlage gab. Die Rechnung kommt zeitversetzt. In den Jahren 2029, 2030 und 2031 werden dem Bezirk jeweils 2.098.500 Euro von der pauschalen Investitionszuweisung abgezogen, zusammen 6.295.500 Euro (3 × 2.098.500). Die Raten darf der Bezirk in Abstimmung mit der Finanzverwaltung verschieben, an der Summe ändert das nichts.
Der Bezirk sieht das anders. Ein persönlicher Haushaltsrechtsverstoß des zuständigen Stadtrats sei nicht festgestellt, eine abschließende Feststellung des Rechnungshofs liege nicht vor. Die Fortführung des Baus habe auf dem Votum von Facility Management und Hochbau beruht und wirtschaftliche Schäden verhindert. Ein Stopp hätte laut Bezirk erhebliche Zusatzkosten und weitere Verzögerungen bedeutet. So konnte die Schulgemeinschaft zum Schuljahresbeginn im Sommer 2026 zurückkehren. Eine Zahl, was der Stopp gekostet hätte, nennt die Antwort allerdings nicht.
Auch bei der Sporthalle der Reinhold-Burger-Oberschule unterrichtete der Bezirk den Rechnungshof. Der Senat spricht dennoch von Einzelfällen. Nach früheren Angaben gingen zudem rund 18 Monate verloren, weil der Bezirk Unterlagen nachbessern musste. Das weist der Bezirk zurück: Das Vorhaben sei komplex, auf der Baustelle habe es keinen Stillstand gegeben.
Kritik
Wer Leistungen bestellt, ohne dass dafür eine haushaltsrechtliche Grundlage besteht, setzt eigenmächtig Steuergeld ein. Dass der Bezirk den Bau für notwendig hielt, ändert daran nichts, denn die Grundlage hätte vor der Beauftragung geschaffen werden müssen. Jetzt fehlen in drei Jahren je rund 2,1 Mio. Euro für andere Schulen und Bauvorhaben im Bezirk. Wenn ein Bezirk seine Bauvorhaben so betreibt, dass ein Verstoß gegen das Haushaltsrecht später als kleineres Übel gilt, ist die Planung gescheitert.
Das Muster zeigt sich schon beim zweiten Bauprojekt.
Drucksache 19/26929: Schriftliche Anfrage, Abgeordnetenhaus Berlin, 7. September 2026. Zahlen gegen das Dokument geprüft. Maßgeblich ist der Stand des Dokuments; spätere Beschlüsse sind nicht berücksichtigt.