1 Million Euro Anglergeld für ein Aalprojekt
Das Landesamt für Ländliche Entwicklung gab an der Havel in Brandenburg 1.060.800 Euro aus der Angelabgabe für ein Aalprojekt, 17-mal so viel wie für normalen Aalbesatz
Was ist passiert?
Wer in Brandenburg angeln will oder Fischereirechte besitzt, zahlt die Fischereiabgabe. Das Geld soll laut Fischereigesetz dem Fischereiwesen zugutekommen, etwa der Erhaltung der Lebensgrundlagen der Fische, Untersuchungen oder Aus- und Fortbildung. 2023 kamen so 1.105.222 Euro zusammen, 2024 waren es 1.340.624 Euro.
Ein fester Posten darin ist seit Jahren der Besatz mit Europäischem Aal. Von 2019 bis 2022 flossen dafür jeweils zwischen 83.785 und 94.344 Euro. 2023 waren es nur noch 39.336,50 Euro, 2024 22.743 Euro und 2025 gerade 15.850,45 Euro.
Parallel dazu tauchte in den Jahren 2023 und 2024 ein neuer Posten auf: das „Pilotprojekt Aal“ der Fischereischutzgenossenschaft „Havel“ Brandenburg eG. Sie erhielt 488.000 Euro für 2023 und 572.800 Euro für 2024, zusammen 1.060.800 Euro. Das entspricht rund 43 Prozent der Abgabeeinnahmen dieser beiden Jahre (1.060.800 Euro von 2.445.846 Euro). Der gewöhnliche Aalbesatz bekam in denselben zwei Jahren zusammen 62.079,50 Euro, das Pilotprojekt also gut das 17-Fache. Mit dem Betrag hätte man den Aalbesatz auf dem Niveau von 2022 (91.781,50 Euro) mehr als elf Jahre finanzieren können.
Was genau in dem Pilotprojekt geschieht, geht aus der Antwort der Landesregierung nicht hervor. Die Förderliste nennt nur „Fischbesatz Pilotprojekt Aal“.
Zur Vergabe verweist die Landesregierung auf den Landesfischereibeirat, der Empfehlungen abgibt. Mitglieder mit unmittelbarer oder mittelbarer Betroffenheit würden von den Abstimmungen ausgeschlossen. Im Beirat sitzt auch ein Vertreter der Genossenschaft. Über die Mittel entscheidet das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung.
Kritik
Fast die Hälfte der Abgabeeinnahmen von zwei Jahren ging an ein einziges Vorhaben bei einem einzigen Empfänger, während der bewährte Aalbesatz auf einen Bruchteil schrumpfte. Die Abgabe zahlen Angler und Fischereiberechtigte, sie dürfen erwarten, dass das Geld breit und nachvollziehbar dem Fischereiwesen dient. Ein Pilotprojekt gehört zunächst klein angelegt und dann gegebenenfalls aufgestockt, statt über 1 Mio. Euro auf einmal zu binden. Wer den Aalbesatz gleichzeitig kürzt, setzt die Prioritäten falsch.
Drucksache 8/3345: Antwort, Landtag Brandenburg, 2. September 2026. Zahlen gegen das Dokument geprüft, gerechnete Werte nachgerechnet. Maßgeblich ist der Stand des Dokuments; spätere Beschlüsse sind nicht berücksichtigt.