Landtag: Nullrunde mit Hintertür
Brandenburgs Landtag friert 2027 die Diäten ein, erlaubt Fraktionen aber 40 statt 35 Euro Rücklage je 100 Euro Steuergeld
Was ist passiert?
Der Landtag Brandenburg finanziert seine Fraktionen aus Steuermitteln. Die Abgeordneten erhalten eine Entschädigung, die sich regelmäßig nach der Einkommensentwicklung richtet. Für 2027 will der Landtag diese Anpassung aussetzen. Ein Gesetzentwurf von CDU, SPD und der WfB-Gruppe vom 1. Oktober 2026 nennt das „ein Zeichen der Solidarität und Zurückhaltung“ angesichts steigender Belastungen der Bürger und einer herausfordernden Lage der Landesfinanzen.
Doch die Nullrunde hat Ausnahmen. Die Entschädigungsbestandteile, die an den Verbraucherpreisindex gekoppelt sind, darunter die Mittel für das Wahlkreisbüro, werden weiter angepasst. Ehemalige Abgeordnete der 1. bis 5. Wahlperiode und deren Hinterbliebene bekommen 2027 sogar 3 Prozent mehr Versorgung als 2026. Der Entwurf nennt das einen „angemessenen Anpassungswert“.
Dazu kommt eine Änderung bei den Fraktionen. Sie dürfen aus ihren Steuermitteln künftig Rücklagen von bis zu 40 statt bisher 35 Prozent der jährlich gezahlten Mittel bilden. Je 100 Euro Fraktionsmittel durften bisher also 35 Euro zurückgelegt werden, künftig sind es 40 Euro. Der Spielraum wächst um gut 14 Prozent (40 geteilt durch 35). Die Rücklagen können zudem über die Wahlperiode hinaus übertragen werden.
Die Begründung lautet, die Erhöhung trage dem „Bedarf an finanzieller Vorsorge“ Rechnung. Wenn eine Fraktion aufgelöst wird, sollen Verpflichtungen gegenüber Beschäftigten möglichst aus eigenen Mitteln beglichen werden, und der Landeshaushalt soll dadurch entlastet werden. Außerdem liege man mit 40 Prozent im Vergleich zu anderen Ländern am unteren Ende. Eine Summe, um die es dabei geht, nennt der Entwurf nicht. Er hält lediglich fest, dass sich keine Mehrbedarfe für den Landtagshaushalt ergeben.
Kritik
Wer sich öffentlich zur Zurückhaltung bekennt, muss sie auch dort zeigen, wo die Abgeordneten selbst über Geld entscheiden. Eine Nullrunde, die Wahlkreisbüro-Mittel und Altversorgung ausnimmt, ist eher eine Teilpause. Dass die Fraktionen gleichzeitig mehr Steuergeld auf die hohe Kante legen dürfen, passt nicht zum Signal der Solidarität. Der Landtag hätte die Rücklagengrenze bei 35 Prozent belassen und die Versorgung ebenfalls einfrieren sollen.
Drucksache 8/3484: Gesetzentwurf, Landtag Brandenburg, 1. Oktober 2026. Zahlen gegen das Dokument geprüft. Maßgeblich ist der Stand des Dokuments; spätere Beschlüsse sind nicht berücksichtigt.