Staatsbilanz

Land/Brandenburg/Fehlender Bedarf

Land zahlt Firmen 6,6 Millionen für Wohnungen

Brandenburg gab 2025 sechs Firmen 6,557 Millionen Euro für Eigentumswohnungen und prüft nicht, ob die Käufer selbst dort wohnen

Was ist passiert?

Mit dem Wohneigentumsprogramm will das Land Brandenburg Familien den Erwerb, Neubau oder Ausbau selbstgenutzter Wohnungen erleichtern. Abgewickelt wird es über die ILB. Neben der direkten Förderung für Privatleute gibt es eine sogenannte Anschubfinanzierung: Sie soll Eigentumswohnungen ermöglichen, die später an Selbstnutzer verkauft werden.

Wer dieses Geld bekommt, zeigt die Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage im Landtag. Im Jahr 2025 flossen 28,050 Millionen Euro an private Selbstnutzer. Weitere 6,557 Millionen Euro gingen in die Anschubfinanzierung für gewerbliche Investoren, im Jahr davor waren es sogar 9,030 Millionen Euro. Empfänger sind sechs Gesellschaften, darunter die ISAHR Projekte & Planung GmbH, die M & P Immobilien GmbH und zwei CPE-Projektgesellschaften für die Bachstraße 15 und 16.

Bemerkenswert ist das Verhältnis. Die Landesregierung zählt für 2025 nur eine einzige Anschubfinanzierung, aber 110 direkte Förderungen. Rechnet man die 28,050 Millionen Euro auf die 110 direkten Förderungen um, sind das gut 255.000 Euro je Fall. Die 6,557 Millionen Euro für die Investoren entsprechen damit rechnerisch dem Gegenwert von rund 26 solcher Förderungen. Fast jeder fünfte Euro (6,557 von 34,607 Millionen Euro) ging 2025 an Investoren. Der Hinweis der Landesregierung, dass die Zahlungen nicht zwingend aus dem Förderfall desselben Jahres stammen müssen, ändert an der Größenordnung wenig.

Ob aus dem Geld tatsächlich Wohnungen für Selbstnutzer wurden, kann das Land nicht sagen. Auf die Frage, wie viele der geförderten Wohnungen später an Selbstnutzer verkauft wurden, antwortet es knapp: Eine Auswertung sei nicht möglich. Verstöße gegen die 20-jährige Selbstnutzungspflicht werden nicht erfasst. Kontrolliert wird per Meldebescheinigung, die erst nach 20 Jahren vorzulegen ist.

Kritik

Wer Millionen an gewerbliche Gesellschaften zahlt, damit am Ende Selbstnutzer Wohnungen kaufen, muss prüfen, ob genau das geschieht. Dass das Land den Verkauf an Selbstnutzer nicht auswertet, macht den Zweck der Anschubfinanzierung zur bloßen Hoffnung. Eine Kontrolle der Selbstnutzung erst nach 20 Jahren kommt für eine Korrektur viel zu spät. Das Land sollte Verkäufe an Selbstnutzer für jedes Investorenprojekt erfassen und die Auszahlung davon abhängig machen.

Drucksache 8/3574: Antwort, Landtag Brandenburg, 15. Oktober 2026. Zahlen gegen das Dokument geprüft, gerechnete Werte nachgerechnet. Maßgeblich ist der Stand des Dokuments; spätere Beschlüsse sind nicht berücksichtigt.

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