Bremen zahlt 3.950 Euro an Graue-Wölfe-Verein
Das Land Bremen förderte ein Kinderprojekt eines Vereins, den der Verfassungsschutz als rechtsextrem einstuft, und fordert nichts zurück
Was ist passiert?
Wer in Bremen Geld aus dem Programm „Stark im Sozialraum“ erhält, soll Angebote für die Menschen vor Ort machen. Zu den Empfängern gehörte auch ein ATİB-Verein mit einem Projekt für Kinder: „Erzähl mir eine Geschichte“, gedacht für 20 bis 25 Kinder zwischen vier und sechs Jahren.
Das Problem liegt beim Träger. Der Bremer Verfassungsschutz beobachtet ATİB-Gemeinden und rechnet in seinem Bericht für 2025 zwei Bremer Vereine der ATİB der türkisch-rechtsextremen Ülkücü-Bewegung zu, deren Anhänger oft „Graue Wölfe“ genannt werden. Für den Förderzeitraum vom 1. September 2022 bis zum 1. Juli 2023 flossen trotzdem 3.950 Euro. Der Senat erklärte im August 2024 selbst, diese Förderung hätte nicht gewährt werden dürfen.
Bemerkenswert ist auch der Ablauf. Der Verwendungsnachweis ging erst am 14. August 2024 ein, mehr als ein Jahr nach dem Ende des Förderzeitraums. Er nannte 21 erreichte Kinder, womit jedes Kind rechnerisch rund 188 Euro kostete (3.950 Euro geteilt durch 21). Die Projekttermine liefen von September 2022 bis Oktober 2023, also noch gut drei Monate über das Förderende hinaus. Gezahlt wurde gegen Rechnung, außerhalb der Zuwendungsdatenbank, in der solche Förderungen sonst erfasst werden.
An Rückholung dachte der Senat nicht. Eine Rückforderung verneinte er, weil der Zweck der Förderung nicht verfehlt worden sei: Die Kinder seien erreicht worden, das Projekt habe stattgefunden. Dass der Zuwendungsempfänger selbst nie hätte gefördert werden dürfen, spielte für diese Rechnung keine Rolle. Künftig sollen Anträge nicht anerkannter Träger mit dem aktuellen Verfassungsschutzbericht abgeglichen werden. Wie oft das geschieht, wird laut Senat nicht statistisch erfasst. Wie die Prüfung des Falls heute steht, ist offen.
Kritik
Ein Land, das Fördergeld an einen Verein zahlt, den sein eigener Verfassungsschutz beobachtet, hat bei der Auswahl des Empfängers versagt, nicht bei der Abrechnung. Dass der Senat den Fehler einräumt und zugleich auf dem Geld besteht, weil die Kinder ja erreicht wurden, macht die Sache nicht besser. Wer Steuergeld für Kinderprojekte vergibt, muss vor der Zahlung prüfen, wer es bekommt, und darf sich nicht erst im Nachhinein auf den guten Zweck berufen. Zahlungen außerhalb der Zuwendungsdatenbank unterlaufen genau die Kontrolle, die solche Fehlgriffe verhindern soll.
Drucksache 21/1988: Große Anfrage, Bürgerschaft Bremen, 11. September 2026. Zahlen gegen das Dokument geprüft. Maßgeblich ist der Stand des Dokuments; spätere Beschlüsse sind nicht berücksichtigt.