Staatsbilanz

Land/Bremen/Kostensteigerung

Bremen: 5.773 Euro Polizei je Abschiebung

Das Land Bremen zahlte Ende 2025 für Polizisten bei 16 Abschiebungen 92.366 Euro, im Quartal davor bei 32 Fällen nur 15.539 Euro

Was ist passiert?

Ende 2025 waren im Land Bremen 3.998 Menschen ausreisepflichtig, 3.648 von ihnen mit Duldung. Wer tatsächlich abgeschoben, überstellt oder zur Botschaft vorgeführt wird, verursacht Kosten, die die Senatorin für Inneres und Sport auf der Haushaltsstelle „Rückführung von Ausländern gemäß Aufenthaltsgesetz“ verbucht. Ärzte, Gerichte, Dolmetscher und Flüge gehören dazu, vor allem aber die Polizei.

Im dritten Quartal 2025 gab es 32 Abschiebungen aus Bremen, im vierten nur noch 16. Die Zahl der Fälle, in denen Bremer oder andere Länderpolizisten mitreisten, stieg zwar von zwei auf drei. Die Bundespolizei begleitete dagegen nur noch 8 statt 14 Abschiebungen, und 5 statt 16 verliefen ganz ohne Begleitung. Mehr Arbeit lässt sich daraus kaum ableiten.

Trotzdem schnellten die Ausgaben für die polizeiliche Begleitung von 15.539 Euro auf 92.366 Euro nach oben, fast das Sechsfache. Je Abschiebung gerechnet waren das im dritten Quartal rund 486 Euro (15.539 Euro geteilt durch 32), im vierten rund 5.773 Euro (92.366 Euro geteilt durch 16). Das ist etwa das Zwölffache. Die Gesamtausgaben der Haushaltsstelle stiegen von 31.376 Euro auf 126.253 Euro, also auf mehr als das Vierfache. Davon entfielen im vierten Quartal rund 73 Prozent auf die Polizeibegleitung. Die Erstattungen des Bundes für ärztliche Begleitung gingen gleichzeitig von 13.501 Euro auf 7.020 Euro zurück.

Eine Begründung für den Sprung nennt der Senat nicht. Er teilt lediglich mit, das Rechnungswesen könne Abschiebekosten nicht einzeln auswerten, weshalb nur die Quartalssummen der Haushaltsstelle vorliegen. Bleibt der Posten auf dem Niveau des vierten Quartals, kostet allein die Polizeibegleitung rund 370.000 Euro im Jahr (4 mal 92.366 Euro).

Kritik

Wenn die Zahl der Abschiebungen um die Hälfte sinkt und die Polizeikosten fast auf das Sechsfache steigen, steht der Aufwand in keinem erkennbaren Verhältnis zum Ergebnis. Rund 5.800 Euro Polizeikosten je Abschiebung sind kein Betrag, den man als Randposten einer Haushaltsstelle durchwinken darf. Das Land sollte Polizeieinsätze für Rückführungen so planen und steuern, dass die Kosten je Fall im Rahmen bleiben und Ausreißer sofort auffallen.

Drucksache 21/2044: Mitteilung, Bürgerschaft Bremen, 29. September 2026. Zahlen gegen das Dokument geprüft, gerechnete Werte nachgerechnet. Maßgeblich ist der Stand des Dokuments; spätere Beschlüsse sind nicht berücksichtigt.

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