200.000 Euro Abfindung nach 5 Monaten
Hamburgs städtisches Unternehmen für Unterkünfte und soziale Hilfen zahlte einer Geschäftsführerin nach 143 Tagen insgesamt 453.000 Euro
Was ist passiert?
Fördern & Wohnen ist ein städtisches Unternehmen in der Rechtsform einer Anstalt öffentlichen Rechts. Es bringt für die Stadt Menschen unter, leistet soziale Hilfen und baut und bewirtschaftet Unterkünfte und Wohnungen. Die Geschäftsleitung bekommt, wie bei Hamburger öffentlichen Unternehmen üblich, eine feste und eine variable Vergütung. Letztere liegt laut Finanzbehörde zwischen zehn und 30 Prozent der Festvergütung.
Zum 1. Januar 2025 trat eine neue Geschäftsführerin an. Schon am 23. Mai 2025 endete ihre Tätigkeit wieder, nach weniger als fünf Monaten. Im Jahresabschluss stehen für diese Zeit Bezüge von insgesamt 453.000 Euro. Darin enthalten sind eine Abfindung von 200.000 Euro und eine erfolgsorientierte Vergütung von 25.000 Euro. Es bleiben rund 228.000 Euro (453.000 minus 200.000 minus 25.000), deren Zusammensetzung nicht bekannt ist.
Zur Einordnung: Der aktuelle erste Geschäftsführer erhält für ein ganzes Jahr eine Festvergütung von 258.000 Euro. Die Bezüge der kurzzeitigen Geschäftsführerin entsprachen damit dem 1,76-Fachen davon (453.000 geteilt durch 258.000). Auf die 143 Tage vom 1. Januar bis zum 23. Mai gerechnet, waren es rund 3.200 Euro je Kalendertag. Eine Abfindung hatte seit 2016 sonst kein Mitglied der Geschäftsleitung bekommen, es blieb also bei diesem einen Fall.
Auf eine Anfrage in der Bürgerschaft wollte der Senat weder die Grundlage der Abfindung noch die Ziele für den Bonus nennen. Er verwies auf den Schutz von Vertragsangelegenheiten und die Vertraulichkeit des Aufsichtsrats. Der Fall entspreche dem üblichen Verfahren, das gestuft und bewährt sei. Einen Anlass, die Strukturen zu überprüfen, sehe man nicht.
Kritik
Eine Abfindung von 200.000 Euro nach weniger als fünf Monaten steht in keinem erkennbaren Verhältnis zur geleisteten Arbeit. Ein Bonus von 25.000 Euro für eine so kurze Amtszeit ist schwer als Lohn für erreichte Ziele zu verstehen. Ein städtisches Unternehmen sollte Verträge so gestalten, dass ein Ausscheiden in der Anfangszeit nicht zu einer Zahlung führt, die fast das Doppelte eines Jahresgehalts der Geschäftsführung erreicht. Wer bei Bezügen dieser Größenordnung keinen Handlungsbedarf sieht, geht mit dem Geld der Steuerzahler zu großzügig um.
Drucksache 23/5557: Schriftliche Kleine Anfrage, Bürgerschaft Hamburg, 9. Oktober 2026. Zahlen gegen das Dokument geprüft, gerechnete Werte nachgerechnet. Maßgeblich ist der Stand des Dokuments; spätere Beschlüsse sind nicht berücksichtigt.