Hamburg: 1 Million für Kongress-Prämien
Hamburgs Behörde für Wirtschaft zahlt jedes Jahr 1 Million Euro an Kongressveranstalter, schon bei Vertragsunterschrift und ohne Antrag
Was ist passiert?
Hamburg erhebt eine Kultur- und Tourismustaxe, deren Aufkommen auf drei Behörden verteilt wird. Nach Darstellung des Senats dient das Geld stets der Standortstärkung. 2025 standen dafür rund 10 Mio. Euro mehr zur Verfügung als im Vorjahr, weil die Taxe erhöht wurde und mehr Gäste übernachteten.
Ein Teil fließt in die Kongressförderung der Behörde für Wirtschaft, Arbeit und Innovation. Sie soll Veranstalter dazu bringen, ihren Kongress in Hamburg abzuhalten. Dafür gibt es Geld im Wettbewerbsverfahren um den Zuschlag, den sogenannten Pitch, oder eine Signing Fee, also eine Prämie für die Vertragsunterschrift. Gezahlt wird laut Senat in der Regel gleich zu Beginn. Die Summe liegt bei 1 Mio. Euro je Haushaltsjahr. Ihr stehen zwanzig Vertragsabschlüsse für Veranstaltungen bis 2033 gegenüber. Verteilt man die Million gleichmäßig auf diese Verträge, ergeben sich 50.000 Euro je Vertrag. Weil nicht alle Verträge bis 2033 laufen, ist das nur ein Richtwert. Damit das Geld auch in späteren Jahren abfließen kann, wurde eine Verpflichtungsermächtigung eingerichtet.
Ein Antragsverfahren gibt es nicht. Die Behörde stimmt sich mit „Stakeholdern“ ab und orientiert sich an der Relevanz für den Tourismusstandort. Wie viel Geld für abgelehnte Projekte beantragt wurde, konnte sie auf Nachfrage nicht sagen.
Im Haushaltsausschuss kritisierte die Fraktion Die Linke zudem, dass auch das stark kommerzielle Festival OMR gefördert werde, obwohl es andere Geldgeber habe. Der Senat hielt dagegen, die Bedeutung des Festivals für Hamburg sei unbestritten. Ob das Argument trägt, bleibt dem Urteil der Abgeordneten überlassen. Sie nahmen die Vorlage am Ende zur Kenntnis.
Kritik
Wer Geld schon bei Vertragsunterschrift auszahlt, trägt das Risiko, wenn der Kongress am Ende kleiner ausfällt oder ohnehin nach Hamburg gekommen wäre. Prämien aus Steuer- und Abgabenmitteln sollten nur nach offenen Kriterien und in einem geregelten Antragsverfahren vergeben werden, nicht nach Absprache mit ausgewählten Beteiligten. Ein Teil der Summe gehört zurückbehalten, bis die Veranstaltung tatsächlich stattgefunden hat, und bei Ausfall muss das Geld zurückfließen. Ein Anreiz, dessen Wirkung die Verwaltung nicht mit einem Nein an abgelehnte Bewerber belegen kann, ist eher ein Geschenk als ein Instrument.
Drucksache 23/5640: Bericht, Bürgerschaft Hamburg, 9. Oktober 2026. Zahlen gegen das Dokument geprüft, gerechnete Werte nachgerechnet. Maßgeblich ist der Stand des Dokuments; spätere Beschlüsse sind nicht berücksichtigt.