3.040 Euro Hotel für einen freien Tag
Das niedersächsische Justizministerium zahlte 3.040 Euro für eine Nacht in Tallinn, 27 Stunden vor dem ersten Termin der Ministerin mit ihrer Reisegruppe
Was ist passiert?
Tallinn ist die Hauptstadt Estlands. Dorthin reiste im September 2025 die niedersächsische Justizministerin Kathrin Wahlmann mit einer Delegation, um sich über die Digitalisierung der Justiz zu informieren. Die Reise führte anschließend weiter nach Riga und umfasste 22 dienstliche Termine.
Die Delegation landete am Samstag, dem 20. September, um 15:10 Uhr in Tallinn. Der erste Termin, ein Briefing in der Botschaft, begann am Sonntag um 18:00 Uhr, also rund 27 Stunden später. Das Justizministerium übernahm die Kosten für die Hotelnacht dazwischen: 160 Euro pro Person im Boutique Hotel. Dabei hatte die Ministerin per E-Mail vom 5. Juni 2025 selbst angeboten, diese Nacht zu zahlen, falls es Schwierigkeiten mit der Kostenübernahme gebe.
Die Begründung des Ministeriums: Ein Flug am Sonntag mit Umstieg in Kopenhagen sei zu unsicher gewesen, der Botschaftstermin habe pünktlich stattfinden müssen. Ein früher Flug ab Frankfurt hätte ohnehin eine Übernachtung dort nötig gemacht. Ob die Vorabreise am Ende billiger oder teurer war, lässt sich nicht sagen. Eine Anfrage bei der Reisebüro-Firma TUI unterblieb, und Preise für einen Sonntagsflug liegen nicht vor.
Was die Delegation am Samstag und Sonntag tat, klingt weniger dringlich. Es gab einen kurzen organisatorischen Austausch, gemeinsames Abendessen auf private Kosten, einen Spaziergang mit Besuch des Festungsmuseums und eine Stunde Sport. Gesprächsnotizen wurden entsorgt. Die Entscheidung über die Kostenübernahme wurde am 12. Juni 2025 getroffen, einen Vermerk dazu gibt es nicht. Eine Stadtführung der Botschaft für 70 bis 100 Euro wurde aus Kostengründen verworfen. Die Vornacht pro Person kostete damit das 1,6 bis 2,3 Fache davon (160 geteilt durch 100 beziehungsweise 70). Für das Hotel wurden insgesamt 3.040 Euro angewiesen.
Kritik
Eine Hotelnacht, die 27 Stunden vor dem ersten Termin beginnt, bezahlen Steuerzahler nur dann gern, wenn sie wirklich nötig ist. Wer pünktlich sein will, kann das auch mit einer Anreise am Vorabend erreichen, ohne dass eine ganze Delegation einen Tag vorher ankommt. Dass die Ministerin die Nacht zunächst selbst zahlen wollte, die Rechnung aber das Land übernahm, zeigt, wie dünn die Notwendigkeit war. Bei Reisen auf Staatskosten muss die Entscheidung für solche Zusatznächte nachvollziehbar festgehalten und mit den günstigeren Alternativen verglichen werden.
Drucksache 19/11318: Kleine Anfrage, Landtag Niedersachsen, 7. August 2026. Zahlen gegen das Dokument geprüft, gerechnete Werte nachgerechnet. Maßgeblich ist der Stand des Dokuments; spätere Beschlüsse sind nicht berücksichtigt.