Staatsbilanz

Land/Niedersachsen/Fehlplanung

4,6 Millionen für Klinik in Brake ohne Neubau

Das Sozialministerium zahlte 4,6 Millionen Euro für den Umbau des Krankenhauses in Brake, gebaut wurde nie, das Haus ging pleite und schloss

Was ist passiert?

Das St.-Bernhard-Hospital im Landkreis Wesermarsch hatte zuletzt 103 Betten, sechs Fachabteilungen und rund 350 Beschäftigte. Mit Billigung des Landes sollte es für voraussichtlich förderfähige 53,1 Mio. Euro neu strukturiert werden: mit Anbau, neuer Energiezentrale und umgebauten Flächen für Notaufnahme, Operationsbereiche, Intensivstation und Pflege.

Das Sozialministerium bewilligte im November 2023 zwei Mio. Euro für die Planung und im Dezember 2024 weitere 15 Mio. Euro. Im April 2025 nannte der Gesundheitsminister das Haus „unverzichtbar“. Am selben Tag soll er laut Landkreis gesagt haben, langfristig sei nur ein Krankenhausstandort in der Wesermarsch überlebensfähig. Einen Widerspruch sieht das Ministerium darin nicht: Das Hospital sei damals ein wesentlicher Teil der Versorgung gewesen, die zweite Aussage habe sich auf künftige Strukturüberlegungen bezogen. Schon eine Analyse von 2022 hatte das Gebiet für zwei Krankenhäuser als zu klein eingestuft.

Das Geld floss trotzdem. Bis August 2025 zahlte die N-Bank in fünf Tranchen 4.605.078,92 Euro aus. Allein am 21. August 2025 waren es 1.755.078,92 Euro (150.000 plus 1.605.078,92). Die Zahlungen deckten laut Ministerium mehrere Rechnungen auf einmal oder einen Vorgriff von bis zu drei Monaten. Im November 2025 meldete das Hospital Insolvenz in Eigenverwaltung an, im August 2026 stellte es den Betrieb ein.

Gebaut wurde nie. Umgesetzt wurden Planung, Baumfällarbeiten und Kanalarbeiten, Vermögenswerte entstanden dadurch nach Angaben des Ministeriums nicht. Die Auflage, bis Ende 2025 mit der Maßnahme zu beginnen, gilt als erfüllt, eben mit diesen Vorarbeiten. Rechnerisch entfielen auf jedes der 103 Betten rund 44.700 Euro an ausgezahlter Förderung (4.605.079 Euro geteilt durch 103). Ob und wie viel zurückfließt, soll erst die Prüfung des Schlussverwendungsnachweises zeigen.

Kritik

Das Land finanzierte einen Neubau, dessen langfristige Tragfähigkeit es selbst bezweifelte, und zahlte dafür Millionen aus, bevor ein einziger Bauabschnitt stand. Wer Fördergeld in Tranchen von mehr als 1,7 Mio. Euro freigibt, sollte sich Rechnungen und Baufortschritt einzeln belegen lassen und die wirtschaftliche Lage des Trägers laufend prüfen. Der Schaden ist nun der Betrag, der für Planung und Vorarbeiten ohne bleibenden Wert verbraucht wurde. Bei einem Haus, dessen Zukunft offen war, hätte man zunächst nur die Planung fördern und weitere Mittel erst bei gesicherter Perspektive freigeben dürfen.

Drucksache 19/11682: Kleine Anfrage, Landtag Niedersachsen, 24. September 2026. Zahlen gegen das Dokument geprüft, gerechnete Werte nachgerechnet. Maßgeblich ist der Stand des Dokuments; spätere Beschlüsse sind nicht berücksichtigt.

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