Land zahlt 95.000 Euro für 6,9-Millionen-Brücke
Das Wissenschaftsministerium zahlt in Hildesheim nur 95.000 Euro für eine alte Steinbrücke, die die Stadt laut eigener Angabe 6,94 Millionen Euro kostet
Was ist passiert?
In der Hildesheimer Dammstraße verläuft eine Straße über die Innerste. Als die Stadt dort 2022 mit dem Straßenbau begann, stieß man auf eine historische Steinbrücke mit mindestens neun Jochbögen. Das Land stuft sie als Denkmal von landesweiter Bedeutung ein, das Wissenschaftsministerium nennt sie die einzige erhaltene Steinbrücke Norddeutschlands.
Die Stadt entschied sich, die Brücke an Ort und Stelle zu erhalten. Etwa 25 bis 30 Prozent wurden ausgegraben, der Rest liegt geschützt im Boden, gesichert durch eine Tragplatte. So blieb die Straße kürzer gesperrt. Die Stadt beziffert die Gesamtkosten auf 6.938.593,94 Euro.
Was trägt das Land bei? Das Wissenschaftsministerium sieht die Stadt als Eigentümerin und Veranlasserin in der Pflicht. Einen Antrag auf Förderung oder vorzeitigen Maßnahmenbeginn gab es nicht vor Baubeginn, und die Maßnahme war längst abgeschlossen. Einen Bewilligungsbescheid hätte das Ministerium deshalb nicht erteilen können. Gezahlt wurde dennoch: „ausnahmsweise“ 50.000 Euro als Kostenerstattung. An anderer Stelle der Antwort heißt es, die Dokumentationsarbeiten seien mit 50.000 Euro gefördert worden. Ob es sich um dieselbe Summe handelt, bleibt offen. Hinzu kommen 45.000 Euro für ein Forschungsprojekt der TU Braunschweig. Zusammen sind das 95.000 Euro, gerechnet auf die genannten Gesamtkosten rund 1,4 Prozent (95.000 geteilt durch 6,94 Mio.).
Ob die 6,9 Mio. Euro überhaupt stimmen, kann das Land nicht nachvollziehen. Die Stadt nenne nur eine Pauschalsumme. Die Kampfmittelsondierung etwa wäre auf der Baustelle ohnehin nötig gewesen. Der Prüfbericht des städtischen Rechnungsprüfungsamts vom 20. April 2026 bemängelt zudem unvollständige Akten, das Endergebnis steht noch aus. Das Land verweist darauf, die Stadt sei 2023 und 2024 mündlich auf weitere Förderer hingewiesen worden. Eine Förderquote von 30 Prozent hätte die Landesmittel der Denkmalpflege nach Angabe des Ministeriums bei Weitem überschritten.
Kritik
Wenn das Land eine Zahlung ausdrücklich nur als Ausnahme gewährt, obwohl die Förderregeln sie nicht vorsehen, wirft das Fragen zur Gleichbehandlung anderer Kommunen auf. 50.000 Euro für ein Vorhaben mit angeblich knapp 6,94 Mio. Euro Kosten wirken zudem wie ein Trostpflaster, das weder die Last der Stadt spürbar mindert noch einer klaren Förderlogik folgt. Bei einem Denkmal dieses Ranges hätten Stadt und Land die Finanzierung vor dem ersten Spatenstich klären müssen, statt hinterher über Ausnahmen zu verhandeln. Gezahlt wurde, bevor feststeht, welcher Teil der Kosten überhaupt durch die Archäologie entstand.
Drucksache 19/11820: Kleine Anfrage, Landtag Niedersachsen, 8. September 2026. Zahlen gegen das Dokument geprüft, gerechnete Werte nachgerechnet. Maßgeblich ist der Stand des Dokuments; spätere Beschlüsse sind nicht berücksichtigt.