Land NRW plant Forensik, bevor Baurecht steht
Für eine Klinik für Straftäterinnen auf einem Gelände des Landschaftsverbands in Essen sind auf Kosten des Landes rund 4,8 Mio. Euro beauftragt oder veranschlagt, obwohl der Bebauungsplan wohl ungültig ist
Was ist passiert?
Im Essener Stadtteil Heidhausen hat der Landschaftsverband Rheinland ein Klinikgelände. Dort soll eine forensische Klinik für psychisch kranke Straftäterinnen mit 69 Plätzen entstehen. Sie gehört zu einem Ausbauprogramm für den Maßregelvollzug, das das Land bereits 2012 angestoßen hat. Zuvor muss ein Altgebäude weichen, und Teile des Grundstücks müssen bergbautechnisch ertüchtigt werden.
Mit der Planung ging es zügig voran. Laut einer Aufstellung der Landesregierung mit Stand Juni 2026 hatte der Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW bereits Leistungen für rund 2,8 Mio. Euro beauftragt. Davon entfielen 1,2 Mio. Euro auf die Generalplanung, 383.000 Euro auf die Projektsteuerung und 680.000 Euro auf eigene Planungsleistungen. Dazu kamen Gutachten vom Artenschutz bis zum Verkehr. Bäume wurden schon gefällt. Der Abriss ist ausgeschrieben und mit 1,46 Mio. Euro veranschlagt. Für die bergbauliche Ertüchtigung nennt eine erste Prognose 576.000 Euro.
Ob all das auf festem rechtlichem Boden steht, ist allerdings zweifelhaft. Im Februar 2026 teilte die Stadt Essen mit, ein externes Rechtsgutachten halte den Bebauungsplan Nr. 7/74 aus dem Jahr 1974 für formal fehlerhaft und möglicherweise unwirksam. Nach Bericht der Lokalpresse waren die Blätter nicht ordentlich gebunden und versiegelt. Unterschrieben hatte zudem eine unbefugte Person. Die Stadt warnte die Bezirksregierung vor einem „nicht unerheblichen Risiko“, dass eine Klage Erfolg haben könnte. Ihr Baudezernent erwartet laut Bericht, dass öffentliche Belange dem Bau entgegenstehen. Als die Landesregierung im Juli 2026 antwortete, war das Zulassungsverfahren noch nicht abgeschlossen.
Planung, Abriss und Bergbauprognose zusammen ergeben rund 4,8 Mio. Euro (2,8 + 1,46 + 0,58 Mio. Euro), bevor auch nur ein Stein des Neubaus gesetzt ist. Das sind etwa 70.000 Euro je künftigem Platz. Allein die bereits beauftragte Planung kostet je Platz rund 40.000 Euro.
Die Landesregierung erkennt darin kein Problem. Abriss und Vorbereitung seien „notwendige Kosten des Maßregelvollzugs“. Auf die Frage, warum Geld fließt, bevor die Genehmigung vorliegt, nannte sie Einzelplan, Kapitel und Titelgruppe.
Kritik
Wer Millionen in die Planung steckt, bevor feststeht, ob überhaupt gebaut werden darf, geht mit Steuergeld fahrlässig um. Spätestens nach der Warnung der Stadt im Februar 2026 hätte das Land zuerst die Rechtsgrundlage sichern müssen, statt Gutachten und Ausschreibungen weiterlaufen zu lassen. Abriss und Bergbauertüchtigung für zusammen über 2 Mio. Euro dürfen erst vergeben werden, wenn die Zulassung rechtssicher steht. Sonst droht ein abgerissenes Gebäude auf einem Grundstück, auf dem nichts Neues entstehen darf.
Drucksache 18/20645: Antwort, Landtag Nordrhein-Westfalen, 23. Juli 2026. Zahlen gegen das Dokument geprüft, gerechnete Werte nachgerechnet. Maßgeblich ist der Stand des Dokuments; spätere Beschlüsse sind nicht berücksichtigt.