Kassenärztliche Vereinigung verliert 200 Mio. Euro
Die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe, eine Körperschaft unter Rechtsaufsicht des Landes NRW, legte 270 Mio. Euro an, 200 Mio. sind schon verloren
Was ist passiert?
Die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie erfüllt hoheitliche Aufgaben im Gesundheitswesen und verwaltet dabei erhebliche Vermögenswerte. Dieses Geld stammt mittelbar aus den Beiträgen der gesetzlich Versicherten und aus den Honoraranteilen der Vertragsärztinnen und Vertragsärzte. Wer solches Geld anlegt, sollte vor allem dafür sorgen, dass es später noch vorhanden ist.
Bei der KVWL ist das gründlich misslungen. Nach eigenen Angaben investierte sie rund 270 Mio. Euro in Immobilienfonds und Schuldscheindarlehen. Medienberichten zufolge sind davon bereits etwa 200 Mio. Euro abgeschrieben. Rechnerisch sind damit von jedem angelegten Euro rund 74 Cent abgeschrieben (200 Mio. Euro geteilt durch 270 Mio. Euro). Die KVWL selbst beziffert den Gesamtschaden auf einen dreistelligen Millionenbetrag. Noch deutlicher ist ihre eigene Einschätzung: Eine erhebliche Zahl der Anlagen hätte nach den Vorgaben des Sozialgesetzbuchs gar nicht getätigt werden dürfen.
Die Rechtsaufsicht über die KVWL liegt beim Gesundheitsministerium des Landes (MAGS). Von den notleidenden Anlagen erfuhr das Ministerium laut Medienberichten nicht durch eigene Prüfungen. Es wurde von der KVWL selbst informiert, als die Probleme bereits bekannt waren. Einen Mangel sieht das Ministerium darin nicht. Die Kapitalanlagen seien weder anzeige- noch genehmigungspflichtig gewesen und hätten deshalb keiner regelhaften Kontrolle unterlegen. Formal war also niemand zuständig, als das Geld verschwand.
Am 8. September 2026 reichten zwei SPD-Abgeordnete im Landtag eine Kleine Anfrage ein. Sie wollen wissen, was das Ministerium vorab über Umfang, Art und Risiken der Anlagen wusste, was es seitdem geprüft hat und welche Folgen die Verluste für die Versicherten haben. Außerdem fragen sie, ob Anzeige-, Genehmigungs- oder Berichtspflichten für Kapitalanlagen von Körperschaften des Gesundheitswesens verschärft werden sollen. Eine Antwort der Landesregierung lag zu diesem Zeitpunkt noch nicht vor.
Kritik
Geld, das aus Beiträgen der Versicherten und Honoraren der Ärzte stammt, gehört in sichere Anlagen und nicht in Geschäfte, die nach Einschätzung der Anleger selbst teils gar nicht zulässig waren. Dass rund drei Viertel der angelegten Summe bereits abgeschrieben sind, zeigt, wie wenig hier auf Sicherheit geachtet wurde. Eine Aufsicht, die von Verlusten in dreistelliger Millionenhöhe erst von der beaufsichtigten Stelle erfährt, schützt das Vermögen nicht. Wenn Anlagen dieser Größenordnung keiner Kontrolle unterliegen, müssen Anzeige- und Prüfpflichten eingeführt werden, bevor das nächste Geld verloren geht.
Drucksache 18/21222: Kleine Anfrage, Landtag Nordrhein-Westfalen, 8. September 2026. Zahlen gegen das Dokument geprüft. Maßgeblich ist der Stand des Dokuments; spätere Beschlüsse sind nicht berücksichtigt.