Staatsbilanz

Land/Rheinland-Pfalz/Fehlender Bedarf

8,8 Millionen für ein fremdes Schwimmbad

Das Land Rheinland-Pfalz zahlte 2024 und 2025 zusammen 8,8 Millionen Euro für ein neues Thermalbad in Bad Dürkheim, an dem es nicht mehr beteiligt ist

Was ist passiert?

Rheinland-Pfalz unterhält mehrere Staatsbäder, die als GmbH geführt werden. Das Land unterstützt sie mit Zuschüssen für Betrieb und Investitionen, damit die Bäder dauerhaft bestehen können. So steht es in der Antwort des Finanzministeriums auf eine Kleine Anfrage im Landtag.

Auffällig ist ein Empfänger, der in dieser Reihe eigentlich gar nicht mehr vorkommen dürfte. An der Staatsbad Bad Dürkheim GmbH ist das Land seit Ende 2015 nicht mehr beteiligt. Trotzdem wickelte das Land über Kapitel 20 02 Titel 891 03 Fördermittel für einen Thermalbadneubau in Bad Dürkheim ab: 3.309.390 Euro im Jahr 2024 und 5.515.650 Euro im Jahr 2025, zusammen 8.825.040 Euro.

Zum Vergleich: Die Staatsbäder Bad Ems, Bad Bertrich und Bad Bergzabern erhielten in denselben beiden Jahren zusammen rund 3,81 Mio. Euro (Bad Ems 2.745.586 Euro, Bad Bertrich 849.019,63 Euro, Bad Bergzabern 214.345,08 Euro). Bad Dürkheim bekam damit das Zweieinhalbfache, genau gerechnet das 2,3-Fache. Allein Bergzabern, dessen Therme 2024 und 2025 zusammen 427.274 Besucher zählte, erhielt nur etwa ein Vierzigstel dieser Summe (8.825.040 : 214.345 ≈ 41). Auf die 731 Tage der beiden Jahre verteilt, flossen nach Bad Dürkheim rechnerisch rund 12.000 Euro pro Tag.

Die Begründung des Ministeriums fällt knapp aus. Es verweist lediglich auf die Landtagsvorlage 17/300 vom 9. September 2016. Warum das Land einen Neubau fördert, an dem es seit knapp elf Jahren nicht mehr beteiligt ist, erklärt die Antwort nicht. Auch im Haushalt 2025/2026 ist der Titel 891 03 als Leertitel ausgewiesen, obwohl in beiden Vorjahren Millionen darüber liefen.

Kritik

Wer sich 2015 als Gesellschafter zurückzieht, sollte danach nicht über Jahre hinweg Millionenbeträge für dasselbe Bad bereitstellen, mehr als für drei andere Staatsbäder zusammen. Ein Verweis auf eine zehn Jahre alte Landtagsvorlage ersetzt keine Begründung, warum gerade dieser Neubau Vorrang vor den Bädern haben soll, die dem Land noch gehören. Wenn das Land Verpflichtungen aus dem Ausstieg erfüllt, gehört das offen in den Haushalt und nicht in einen Titel, der im Plan leer bleibt und in der Praxis Millionen bewegt. Der Steuerzahler muss nachvollziehen können, wofür er zahlt und wann der Betrag endet.

Drucksache 19/875: Antwort, Landtag Rheinland-Pfalz, 21. Oktober 2026. Zahlen gegen das Dokument geprüft, gerechnete Werte nachgerechnet. Maßgeblich ist der Stand des Dokuments; spätere Beschlüsse sind nicht berücksichtigt.

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