Rheinland-Pfalz verschenkt 8 Millionen Euro
Die Straßenbaubehörde in Rheinland-Pfalz forderte für Aufgaben im Flugverkehr 6 Jahre kein Geld vom Bund, 8 von 21 Millionen Euro verjährten
Was ist passiert?
Der Landesbetrieb Mobilität ist im Land vor allem als Straßenbaubehörde bekannt. Daneben erledigt er Aufgaben der Luftverkehrsverwaltung, und zwar im Auftrag des Bundes. Die Regel dafür ist eindeutig: Was ein Land für solche übertragenen Aufgaben ausgibt, muss der Bund tragen.
In der Praxis trug es zunächst das Land. Von 2019 bis 2024 fielen beim Landesbetrieb Kosten von 21 Mio. Euro an, die nicht durch Erlöse gedeckt waren. Im Schnitt sind das 3,5 Mio. Euro pro Jahr (21 Mio. Euro geteilt durch sechs Jahre). Bis September 2024 hatte weder der Landesbetrieb noch das damalige Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau auch nur einen Erstattungsanspruch gegenüber dem Bund angemeldet. Das Defizit glich stillschweigend der Landeshaushalt aus. Der Rechnungshof stellt fest, dass dies dem haushaltsrechtlichen Gebot der vollständigen Einnahmeerhebung widerspricht.
Die Untätigkeit hat inzwischen einen Preis. Für die Jahre 2019 und 2020 wurden Ansprüche von 8 Mio. Euro nicht innerhalb der dreijährigen Verjährungsfrist geltend gemacht. Das sind rund 4 Mio. Euro je Jahr und knapp 38 Prozent der Gesamtsumme (8 Mio. Euro geteilt durch 21 Mio. Euro). Mehr als ein Drittel der Forderung war also verloren, bevor jemand die erste Rechnung schrieb.
Erst danach wurde das Ministerium aktiv. Es machte die Ansprüche für 2021 und 2022 gegenüber dem Bund geltend und reichte zur Sicherung Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht ein. Ob der Bund tatsächlich zahlt, war beim Stand der Vorlage vom 2. September 2026 offen. Der Landtag verlangt von der Landesregierung bis zum 31. Januar 2027 einen Bericht über die weitere Geltendmachung und den Verlauf des Klageverfahrens.
Kritik
Wer im Auftrag des Bundes arbeitet und die Kosten nicht zurückfordert, verschenkt Geld, das dem Land zusteht. Eine jährliche Abrechnung wäre eine Routineaufgabe gewesen, stattdessen vergingen fast sechs Jahre ohne eine einzige Forderung. Dass 8 Mio. Euro verjährten, ist kein Schicksal, sondern ein vermeidbarer Verlust. Das Land muss feste Fristen und klare Zuständigkeiten für die Abrechnung von Bundesaufgaben einführen und klären, wer für den Verlust die Verantwortung trägt.
Drucksache 19/610: Beschlussempfehlung, Landtag Rheinland-Pfalz, 2. September 2026. Zahlen gegen das Dokument geprüft, gerechnete Werte nachgerechnet. Maßgeblich ist der Stand des Dokuments; spätere Beschlüsse sind nicht berücksichtigt.