Mainzer Uniklinik: 1,4 Milliarden Luftbuchung
Das Wissenschaftsministerium rechnet den Ausbau in Mainz an zwei Orten 1,4 Milliarden billiger als an einem, real wären es 56 Millionen mehr
Was ist passiert?
Die Universitätsmedizin Mainz soll baulich grundlegend erneuert werden. Ein Masterplan von 2022 sah dafür den bisherigen Campus vor, seit August 2025 liegt zusätzlich ein Konzept mit zwei Standorten auf dem Tisch. Auf eine Kleine Anfrage der Grünen legte das Wissenschaftsministerium im August 2026 die Kosten beider Wege vor: 4,012 Mrd. Euro für einen Standort, 2,641 Mrd. Euro für zwei. Das ergibt auf den ersten Blick einen Vorteil von rund 1,4 Mrd. Euro für die Zwei-Standort-Lösung.
Der Blick in die Tabelle relativiert das. Zu den Preisen des zweiten Quartals 2025 kostet der Ein-Standort-Ausbau 1,968 Mrd. Euro, der Ausbau an zwei Standorten 2,024 Mrd. Euro, also 56 Mio. Euro mehr. Den gesamten Abstand erzeugt die angenommene Baupreissteigerung von 6,92 Prozent im Jahr: 2,044 Mrd. Euro beim einen Standort, 617 Mio. Euro bei zweien. Der Unterschied der Prognosen (1,427 Mrd. Euro) ist mehr als das 25-Fache des Unterschieds der echten Baukosten (56 Mio. Euro). Die Begründung des Ministeriums: Der Ausbau am Bestandscampus dauere mindestens 30 Jahre, an zwei Standorten nur 15, und Zeit sei in der Baubranche eben Geld.
Dabei ist die günstigere Variante noch unvollständig gerechnet. Für den zweiten Standort fehlt bislang ein Grundstück, dessen Kosten nicht enthalten sind. Auf dem Altgelände würden etwa 113.500 Quadratmeter in Mainz-Oberstadt frei. Ihren Wert hat das Land nach eigener Auskunft nicht ermittelt, Verkaufserlöse sind nicht eingerechnet. Die Sanierung im Bestand, jeweils ohne Preissteigerung, kommt noch obendrauf: Es ergeben sich rund 5,16 Mrd. Euro (4,012 plus 1,150) gegenüber rund 3,37 Mrd. Euro (2,641 plus 0,734).
Bemerkenswert ist zudem: Planungskosten seien „bisher nicht entstanden“, heißt es. Für die Gutachten der Jahre 2024 und 2025 flossen aber rund 3,6 Mio. Euro.
Kritik
Über ein Milliardenprojekt darf nicht anhand von Zahlen entschieden werden, deren Abstand allein aus einer Preisprognose über Jahrzehnte besteht. Beide Varianten gehören auf gleicher Grundlage gerechnet: zu heutigen Preisen, mit Grundstück sowie mit Wert und Erlös der frei werdenden Flächen. Für die Gutachten, die das hätten leisten sollen, wurden bereits 3,6 Mio. Euro ausgegeben. Vor einer Festlegung auf einen Weg sollte das Land eine belastbare Vergleichsrechnung vorlegen.
Drucksache 19/597: Antwort, Landtag Rheinland-Pfalz, 31. August 2026. Zahlen gegen das Dokument geprüft, gerechnete Werte nachgerechnet. Maßgeblich ist der Stand des Dokuments; spätere Beschlüsse sind nicht berücksichtigt.