Staatsbilanz

Land/Schleswig-Holstein/Fehlender Bedarf

7 Millionen Euro für Azubi-Wohnheime ohne Bedarf

Schleswig-Holstein will ab 2027 jährlich bis zu 7 Millionen Euro für Wohnraum von Berufsschülern ausgeben, weiß aber nicht, wie viele ihn brauchen

Was ist passiert?

Auszubildende müssen für die Berufsschule mitunter weit von zu Hause entfernt wohnen. Nach dem Vorbild des Studentenwerks soll deshalb ein Azubiwerk entstehen, das bezahlbaren Wohnraum oder eine vorübergehende Unterkunft am Berufsschulstandort bereitstellt. Ab 2027 sollen dafür bis zu sieben Millionen Euro jährlich zur Verfügung stehen.

Wie die Summe zustande kam, wollte der FDP-Abgeordnete Christopher Vogt in einer Kleinen Anfrage wissen. Die Antwort der Landesregierung fiel knapp aus: Die Höhe beruhe auf einer Vereinbarung der regierungstragenden Fraktionen, auf die sie keinen direkten Einfluss habe. Auch die naheliegende Frage, wie viele Auszubildende überhaupt akut eine Unterkunft brauchen, blieb offen. Dazu erhebe die Landesregierung keine statistischen Daten. Gründungsaufwand und jährliche Verwaltungskosten seien „noch nicht bezifferbar“.

Immerhin wurde eine Markt- und Bedarfsanalyse in Auftrag gegeben. Für sie sind im Entwurf des zweiten Nachtragshaushalts 2026 rund 60.000 Euro vorgesehen, die Ergebnisse werden zum Ende des Jahres 2026 erwartet. Zum Vergleich: Die Analyse kostet weniger als ein Prozent dessen, was das Azubiwerk jedes Jahr kosten darf (60.000 Euro geteilt durch 7 Mio. Euro ergibt rund 0,9 Prozent). Der Betrag steht also fest, bevor jemand weiß, wofür er gebraucht wird.

Bei der Organisation war man gründlicher. Sieben Varianten, von der Abteilung einer bestehenden Behörde bis zum eingetragenen Verein, seien betrachtet worden. Am Ende setzte sich die Anstalt des öffentlichen Rechts durch, weil sie Selbstständigkeit und die Einbindung der Interessenvertretungen ermögliche. Die Gesetzesinitiative geht von den Abgeordneten aus, die Landesregierung liefert die Formulierungshilfe. Ob dieses Verfahren erst nach der Analyse beginnt, beantwortete sie nicht.

Kritik

Eine Summe von bis zu sieben Millionen Euro im Jahr darf nicht am Anfang stehen, sondern am Ende einer Bedarfsermittlung. Wer erst den Betrag festlegt und dann die Zahl der betroffenen Auszubildenden untersuchen lässt, riskiert eine Einrichtung, die zur Summe passt statt zum Bedarf. Zuerst hätte geklärt werden müssen, wie viele Auszubildende tatsächlich Wohnraum brauchen und ob bestehende Träger von Wohnheimen diese Aufgabe nicht günstiger erfüllen können. Erst danach gehört ein Zuschuss in den Haushalt, mit einer Obergrenze, die sich aus dem Bedarf herleiten lässt.

Drucksache 20/4742: Kleine Anfrage, Landtag Schleswig-Holstein, 8. September 2026. Zahlen gegen das Dokument geprüft, gerechnete Werte nachgerechnet. Maßgeblich ist der Stand des Dokuments; spätere Beschlüsse sind nicht berücksichtigt.

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