300 Millionen für eine pleitegegangene Firma
Schleswig-Holstein musste für die Firma Northvolt 300 Millionen Euro an den Bund zahlen, 189 Millionen sind 2026 offen, einen Rückzahlungsplan gibt es nicht
Was ist passiert?
Das Land Schleswig-Holstein hatte eine Ausfallbürgschaft für eine Wandelanleihe des Unternehmens Northvolt übernommen. Geregelt ist das in einer Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund. Eine solche Bürgschaft kostet zunächst nichts, solange sie nicht gezogen wird. Im Jahr 2025 wurde sie fällig.
Das Land musste 300 Mio. Euro an den Bund zahlen und dafür zusätzliche Kredite aufnehmen. Wie viel davon inzwischen getilgt ist, kann die Landesregierung nicht sagen. Das Land finanziere sich nach dem Gesamtdeckungsprinzip, also ohne Zuordnung einzelner Kredite zu einzelnen Ausgaben. Folglich gibt es auch keinen Tilgungsplan. Auf die Frage danach lautet die ganze Antwort: „Nein.“
Immerhin flossen 2026 bis Mitte August 76,3 Mio. Euro an das Land zurück, das sind gut ein Viertel der gezahlten Summe. Für das Gesamtjahr erwartet die Landesregierung Rückflüsse von 111 Mio. Euro. Das wären 37 Prozent der 300 Mio. Euro. Für 2026 bleiben demnach 189 Mio. Euro offen (300 minus 111).
Auch die Zinsen lassen sich nur grob beziffern. Die Landesregierung greift hilfsweise auf ihre Kapitalmarktgeschäfte des Jahres 2025 zurück: 3,24 Mrd. Euro zu durchschnittlich 1,4 Prozent und 9,4 Jahren Laufzeit. Daraus ergeben sich für 300 Mio. Euro rund 4,2 Mio. Euro Zinsen im Jahr. Durch die Rückflüsse sinkt die Last um etwa 1,7 Mio. Euro auf rund 2,5 Mio. Euro jährlich.
Kritik
Wer 300 Mio. Euro für ein einzelnes Unternehmen verbürgt, muss den Ausfall einkalkulieren und dafür Vorsorge treffen. Stattdessen sind für 2026 noch 189 Mio. Euro offen, und die Landesregierung kann nicht sagen, wie und wann sie diese zurückführt. Ein Verweis auf das Gesamtdeckungsprinzip ersetzt keinen Plan, denn die Zinsen laufen unabhängig davon jedes Jahr auf. Für Risiken dieser Größe gehören Obergrenzen, Rücklagen und ein klarer Rückführungsweg zur Bürgschaftsentscheidung dazu.
Drucksache 20/4660: Kleine Anfrage, Landtag Schleswig-Holstein, 12. August 2026. Zahlen gegen das Dokument geprüft, gerechnete Werte nachgerechnet. Maßgeblich ist der Stand des Dokuments; spätere Beschlüsse sind nicht berücksichtigt.