16.000 Euro Lottogeld für einen Ballonclub
Die Staatskanzlei gab 2022 im Kreis Hildburghausen 16.000 Euro Lottogeld an einen Ballonsportclub, mehr als das Vierfache des üblichen Betrags von 3.800 Euro
Was ist passiert?
Im Landkreis Hildburghausen kommen Lottomittel der Staatslotterie Thüringen Jahr für Jahr bei Feuerwehrvereinen, Kirchengemeinden, Sportvereinen und Heimatvereinen an. Das Thüringer Glücksspielgesetz schreibt vor, dass die Überschüsse für gemeinnützige Zwecke verwendet werden müssen, insbesondere für kulturelle, soziale, umweltschützende und sportliche Vorhaben. Wie das in der Praxis aussieht, zeigt die Antwort des Finanzministeriums auf eine Kleine Anfrage der AfD-Abgeordneten Cotta und Hoffmann, die am 8. September 2026 vorlag. Sie listet alle Anträge seit 2020 auf.
Besonders heraus sticht das Jahr 2022. Damals bewilligte das Land im Landkreis insgesamt 88.408,93 Euro. Davon entfielen allein 16.000 Euro auf den Ballonsportclub Thüringen e. V., bewilligt vom Ressort der Staatskanzlei. Das ist knapp ein Fünftel der Jahressumme (16.000 Euro geteilt durch 88.408,93 Euro, rund 18 Prozent). Die übrigen 19 Zuwendungen mit ausgezahltem Betrag summierten sich auf 72.408,93 Euro, im Schnitt also gut 3.800 Euro. Der Ballonclub erhielt somit mehr als das Vierfache. Der zweithöchste Betrag des Jahres lag bei 6.000 Euro, viele Vereine bekamen 5.000 Euro oder weniger. Im Jahr 2020 hatte der Verein noch 3.000 Euro erhalten, 2022 war es mehr als das Fünffache.
Zur Höhe des Antrags macht die Landesregierung keine Angabe, ebenso wenig zum Verwendungszweck. Dabei zeigt dieselbe Liste, dass durchaus nicht jeder Wunsch erfüllt wurde: Im Jahr 2022 wurden neun Anträge abgelehnt, und 2020 scheiterte der Kreisjugendring mit einem Antrag über 20.000 Euro bei der Staatskanzlei.
Die offizielle Begründung bleibt allgemein. Die Vergabe erfolge nach Glücksspielgesetz und Landeshaushaltsordnung, und der Sport zähle nun einmal zu den förderfähigen Zwecken. Warum ein einzelner Ballonsportclub davon einen so großen Anteil bekam, erklärt das nicht.
Kritik
Lottomittel sollen vielen Vereinen im Kreis zugutekommen, nicht einen Verein mit dem Vierfachen des üblichen Betrags bedenken. Ein so auffälliger Einzelbetrag verlangt eine nachvollziehbare Begründung, die auch für Außenstehende überprüfbar ist. Die Staatskanzlei sollte für Zuwendungen weit über dem Durchschnitt eine Obergrenze oder zumindest eine öffentlich dokumentierte Begründung festlegen. Sonst entsteht der Eindruck, dass Lottogelder nach Gutdünken verteilt werden, während andere Anträge zusammengestrichen oder abgelehnt werden.
Drucksache 8/4347: Kleine Anfrage, Landtag Thüringen, 8. September 2026. Zahlen gegen das Dokument geprüft, gerechnete Werte nachgerechnet. Maßgeblich ist der Stand des Dokuments; spätere Beschlüsse sind nicht berücksichtigt.