51 Millionen Euro zu viel für Pflegeausbildung
Thüringens Landesverwaltungsamt rechnete falsch, daher wurden 2020 bis 2022 rund 51 Millionen Euro weniger gebraucht als geplant, Pflegebedürftige zahlen mit
Was ist passiert?
Wer in Thüringen Pflegekräfte ausbildet, bekommt die Kosten aus einem gemeinsamen Ausbildungsfonds erstattet. Das Geld bringen alle Pflegeeinrichtungen per Umlage auf. Sie holen es sich über einen Ausbildungszuschlag zurück, den die stationären Einrichtungen im Eigenanteil von den Pflegebedürftigen erheben. Steigt der Finanzierungsbedarf des Fonds, steigt also auch, was am Ende bei den Pflegebedürftigen ankommt.
Das Gesetz schreibt vor, Überschüsse aus Vorjahren bei der Festsetzung des neuen Bedarfs zu berücksichtigen. Das Thüringer Landesverwaltungsamt, das den Fonds abwickelt, tat dies nicht richtig. Bei der Abrechnung für 2022 betrachtete es nur Defizite und Überschüsse dieses einen Jahres. Der Jahresüberschuss 2020 blieb außen vor. In den folgenden Bedarf ging daher ein zu niedriger Überschussbetrag ein. Der Fehler wurde laut Landesregierung „jährlich fortgeführt“.
Wie groß die Abweichungen zwischen Plan und Wirklichkeit waren, zeigt die Tabelle in der Antwort auf eine Kleine Anfrage im Landtag. Im Startjahr 2020 waren 24,5 Mio. Euro veranschlagt, abgerufen wurden 17,2 Mio. Euro, also gut 70 Prozent. Für 2020 bis 2022 liegen veranschlagte und abgerufene Kosten zusammen rund 51 Mio. Euro auseinander (7,3 + 24,3 + 19,7 Mio. Euro). Zieht man die eingeplanten Liquiditätsreserven und Verwaltungspauschalen von zusammen rund 8,5 Mio. Euro ab, bleiben immer noch etwa 43 Mio. Euro. Das ist nicht der Überschuss selbst, zeigt aber die Größenordnung.
Einen zweiten Grund nennt das Ministerium ebenfalls: Die gemeldeten Planzahlen übersteigen regelmäßig die tatsächlich begonnenen Ausbildungen, weil Auszubildende gar nicht antreten oder abbrechen. Das sei „systemimmanent“. Die Planzahlen insgesamt wurden bisher nicht ausgewertet. Die Software erfasste nur Einzelmeldungen der Einrichtungen, eine Gesamtauswertung wurde erst jetzt beauftragt.
Die Überschüsse von 2023 und 2024 sollen in den Abrechnungen 2025 und 2026 berücksichtigt werden. Die aus 2020 bis 2022 sollen, so das Ministerium, „zeitlich verspätet“ in die Zukunft verrechnet werden.
Kritik
Eine klare gesetzliche Rechenregel wurde bei der ersten Abrechnung übergangen und danach Jahr für Jahr mitgeschleppt. Wer Umlagen einzieht, die am Ende in den Eigenanteilen von Pflegebedürftigen landen, muss die Berechnung sorgfältig prüfen. Schon der Abstand von zweistelligen Millionenbeträgen zwischen Plan und Abruf hätte früher zu Nachfragen führen müssen. Die Planzahlen der Träger hätten von Anfang an gesamthaft ausgewertet werden müssen, damit der Bedarf nicht dauerhaft zu hoch angesetzt wird.
Drucksache 8/4578, Landtag Thüringen, 14. Oktober 2026. Zahlen gegen das Dokument geprüft, gerechnete Werte nachgerechnet. Maßgeblich ist der Stand des Dokuments; spätere Beschlüsse sind nicht berücksichtigt.