Staatsbilanz

Land/Thüringen/Kostensteigerung

32.000 Euro für verlorenen Zeitungsstreit

Die Thüringer Staatskanzlei zahlte in Weimar 31.895,99 Euro an Anwälten und Gericht für einen Streit um 10.000 Euro, den sie komplett verlor

Was ist passiert?

Das Verwaltungsgericht Weimar entscheidet unter anderem über Streitigkeiten, in denen sich der Freistaat gegen Äußerungen wehrt. So auch hier: Die Thüringer Staatskanzlei zog im Juli 2025 gegen die AfD-Fraktion im Landtag vor Gericht. Es ging um Aussagen in der Fraktionszeitung „Blauer Mut“ (Ausgabe Mai 2025) zum 100-Tage-Programm der Landesregierung. Verlangt wurden Unterlassung, Richtigstellung und Feststellung.

Mit der Prozessvertretung beauftragte die Staatskanzlei nicht die eigenen Juristen, sondern eine Münchner Kanzlei. Der Leiter des Justiziariats vergab den Auftrag am 2. Juli 2025 direkt, ohne Vergleichsangebote. Man sei von einem Auftragswert unter 30.000 Euro ausgegangen. Mit der Kanzlei wurde eine Vergütungsvereinbarung geschlossen, deren Stundensatz geheim bleibt. Einen Höchstbetrag gibt es nicht. Die offizielle Begründung für den externen Anwalt: Medienrecht sei eine Spezialmaterie, die in bedeutenderen Fällen Fachanwälte vertreten.

Am 19. März 2026 setzte das Gericht den Streitwert auf 10.000 Euro fest. Wenige Tage später wies es die Klage vollständig ab und legte dem Freistaat die Kosten auf. Bislang sind 31.895,99 Euro angefallen, davon 30.863,99 Euro Anwaltskosten und 1.032 Euro Gerichtskosten. Das sind gut drei Mal so viel wie der Streitwert (31.895,99 geteilt durch 10.000 ergibt rund 3,2). Im Haushalt 2025 waren für solche Kosten 5.000 Euro eingeplant, ausgegeben wurden 15.939,49 Euro, also rund das Dreifache.

Damit ist die Sache nicht beendet. Am 17. September 2026 legte die Landesregierung Rechtsmittel ein, weil Falschbehauptungen nicht widerspruchslos hingenommen werden dürften. Das kostet zusätzlich. Zudem teilte die Staatskanzlei mit, dass Mehrkosten aus Gebührenvereinbarungen nicht zu erstatten seien. Selbst bei einem späteren Erfolg bliebe der Steuerzahler also womöglich auf einem Teil der Honorare sitzen.

Kritik

Wer in einem Streit um Zeitungsäußerungen mit 10.000 Euro Streitwert eine auswärtige Kanzlei ohne Honorarobergrenze beauftragt, nimmt offene Kosten bewusst in Kauf. Der Haushaltsansatz von 5.000 Euro wurde 2025 um das Dreifache überschritten, und das Honorar übersteigt längst den Wert der Sache. Mit dem Rechtsmittel gegen ein vollständig verlorenes Verfahren wächst die Rechnung weiter. Hier hätte man das hauseigene Justiziariat einsetzen oder zumindest einen festen Höchstbetrag vereinbaren müssen.

Drucksache 8/4434, Landtag Thüringen, 23. September 2026. Zahlen gegen das Dokument geprüft, gerechnete Werte nachgerechnet. Maßgeblich ist der Stand des Dokuments; spätere Beschlüsse sind nicht berücksichtigt.

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