3,76 Millionen Euro für ein Becken im Gericht
Magdeburg mietet für 20 Monate ein Schwimmbecken in einer leeren Gerichtshalle, das nur Spitzensportler nutzen dürfen; die Alternative kostete 400.000 Euro
Was ist passiert?
Die Elbeschwimmhalle in Magdeburg ist seit dem Dachschaden geschlossen und wird saniert. Sie ist die Heimat des Bundesstützpunkts Schwimmen. Dessen Training lief zunächst in der Schwimmhalle Diesdorf weiter, die Wassernutzung wurde dorthin fast eins zu eins verlagert. Das funktionierte, brachte aber Einschränkungen für Schulen, Vereine und den öffentlichen Badebetrieb mit sich.
Der Stadtrat entschied sich am 27. August 2026 trotzdem für eine größere Lösung. Von November 2026 bis Ende Juni 2028 mietet die Stadt eine leerstehende Halle des ehemaligen Gerichtsgebäudes auf Landesgelände und lässt darin einen 50 Meter langen Pool aufstellen. Die Verwaltung schätzt die Kosten für die 20 Monate auf 3.760.500 Euro, das sind rund 188.000 Euro im Monat (3.760.500 Euro geteilt durch 20). Das Land hat 700.000 Euro Förderung in Aussicht gestellt, der Antrag soll erst noch gestellt werden. Selbst dann blieben der Stadt 3.060.500 Euro, also gut 153.000 Euro im Monat. Die Zahlen beruhen laut Verwaltung auf Grobkostenangeboten.
Der Haken: Die Verwaltung stellt selbst fest, dass der Pool wegen fehlenden Personals ausschließlich vom Bundesstützpunkt und vom Nachwuchsleistungssport genutzt werden kann. Eine Aufsicht pro Schicht ist vorgesehen, die Rettungsaufgaben müssen die Trainer übernehmen. Öffentlicher Badebetrieb sowie Schul- und Vereinssport finden dort nicht statt. Sie sollen nur indirekt profitieren, weil in Diesdorf Zeiten frei werden.
Die günstigere Variante, Diesdorf weiter zu nutzen und mit Nachrüstungen sowie zusätzlichen Zeiten im privaten Bad „Nemo“ zu ergänzen, hätte rund 400.000 Euro gekostet. Die Stadt zahlt damit fast das Neunfache (3.760.500 Euro geteilt durch 400.000 Euro ergibt rund 9,4). Warum der Pool bis Juni 2028 bleiben muss, begründet die Verwaltung mit den Olympischen Spielen 2028, vor denen die Bundeskader nicht mehr umziehen sollen. Die Elbeschwimmhalle soll dagegen schon im vierten Quartal 2027 wieder öffnen. Dass die Haushaltslage schwierig ist, räumt die Vorlage selbst ein.
Kritik
Wer für knapp 3,8 Mio. Euro ein Becken mietet, das nur für eine kleine Gruppe von Leistungssportlern offensteht, muss den Nutzen für die Allgemeinheit nachweisen. Das gelingt hier nicht, denn Schulen, Vereine und Badegäste gehen am Interimspool leer aus. Eine Übergangslösung für einen Bundesstützpunkt ist legitim, doch eine Variante für ein Zehntel des Geldes mit gezielten Verbesserungen wäre die verhältnismäßigere Wahl gewesen. Bei einer selbst eingeräumten schwierigen Haushaltslage und nur grob geschätzten Kosten hätte die Stadt zuerst die Landesförderung sichern müssen, statt den Beschluss auf eine bloße Aussicht zu stützen.
DS0353/26: Prüfergebnis Umsetzbarkeit und Finanzierung Zwischenvariante für den Bundesstützpunkt Schwimmen bis zur Fertigstellung der Sanierung der Elbeschwimmhalle, Ratsinformationssystem der Stadt Magdeburg, 25. August 2026. Zahlen gegen die Vorlage geprüft, gerechnete Werte nachgerechnet. Maßgeblich ist der Stand der Vorlage; spätere Beschlüsse sind nicht berücksichtigt.