51.000 Euro für Zäune an Privatgärten
Magdeburg soll an der neuen Straßenbahn im Milchweg Zaun und Hecke für zwei private Gärten zahlen, obwohl dafür kein Recht besteht
Was ist passiert?
Im Norden der Stadt entsteht der Bauabschnitt 5 der 2. Nord-Süd-Verbindung der Straßenbahn, mit einer neuen Trasse am Milchweg. Bauherrin ist die städtische Verkehrsgesellschaft MVB. Für die Anlieger, deren Grundstücke für die Trasse angeschnitten wurden, regelt der Planfeststellungsbeschluss von 2020 den Sichtschutz. So weit, so üblich.
Die Grundstücke der Gärten Birkenweiler 4 und 5 am 4. und 5. Gartenweg 18 gehören nicht dazu. Von ihnen wurde nichts erworben, und Einwendungen im Verfahren gab es nach Angaben der Verwaltung ebenfalls nicht. Trotzdem wünschen sich die Eigentümerinnen eine Sichtblende zur neuen Trasse.
Am 8. August 2025 kam es auf Einladung der Fraktion Gartenpartei zu einem Ortstermin, an dem auch die Oberbürgermeisterin und der zuständige Beigeordnete teilnahmen. Im Protokoll der Fraktion steht anschließend, die Stadt trage die Kosten für einen etwa 51 Meter langen, zwei Meter hohen Betonzaun und für eine rund 70 Meter lange Hecke. Die Verwaltung gibt diese Vereinbarung nur als Wiedergabe wieder (die Stadtverwaltung „soll“ das veranlassen), bestätigt hat sie sie nicht.
Dazu kommt die Forderung einer Eigentümerin nach 67 Metern Doppelstabmattenzaun samt Sichtschutzstreifen.
Die Verwaltung rechnete nach: Zaun und Hecke für den ersten Garten kosten etwa 18.500 bis 24.000 Euro (16.000 bis 19.000 Euro plus 2.500 bis 5.000 Euro). Der zweite Zaun käme mit Fundamenten auf rund 27.000 Euro (24.000 plus 3.000 Euro). Zusammen sind das 45.500 bis 51.000 Euro. Allein der Betonzaun schlüge mit gut 310 bis 370 Euro je laufendem Meter zu Buche (16.000 bis 19.000 Euro geteilt durch 51 Meter).
Die Verwaltung hält dagegen: Es fehle jede Rechtsgrundlage, ein öffentliches Interesse gebe es nicht, und andere Anlieger könnten sich auf Gleichbehandlung berufen. Zudem sei die Stadt finanziell kaum leistungsfähig. Der Stadtrat sollte am 22. Januar 2026 beschließen, dass die Stadt nichts zahlen muss.
Kritik
Öffentliches Geld für Zäune und Hecken an privaten Gärten, deren Eigentümer weder Land abgegeben noch im Verfahren Einwendungen erhoben haben, ist nicht zu rechtfertigen. Wer Anliegern ohne Rechtsanspruch Sichtschutz bezahlt, schafft einen Präzedenzfall, den sich andere Anlieger an Verkehrsanlagen zu Recht zunutze machen würden. In einer Stadt mit angespanntem Haushalt darf eine Zusage am Gartenzaun nicht über Ausgaben im fünfstelligen Bereich entscheiden. Wenn Anlieger Sichtschutz wünschen, müssen sie ihn selbst bezahlen.
DS0521/25: 2. Nord-Süd-Verbindung Straba BA 5 - Errichtung eines Sichtschutzes entlang der Grundstücksgrenzen Birkenweiler 5. Gartenweg 18 und Birkenweiler 4. Gartenweg 18 am Milchweg, Ratsinformationssystem der Stadt Magdeburg, 22. Januar 2026. Zahlen gegen die Vorlage geprüft, gerechnete Werte nachgerechnet. Maßgeblich ist der Stand der Vorlage; spätere Beschlüsse sind nicht berücksichtigt.