Staatsbilanz

Stadt/Mainz/Fehlender Bedarf

74.465 Euro für Malerarbeiten an Feuerwehrmann

Mainz gab 74.465 Euro für Wand- und Malerarbeiten an die Firma eines städtischen Mitarbeiters, mehr als alle anderen Verträge mit Beschäftigten zusammen

Was ist passiert?

Die Landeshauptstadt muss den Stadtrat einmal im Jahr öffentlich darüber informieren, welche Verträge sie mit Ratsmitgliedern und eigenen Beschäftigten geschlossen hat. Das soll verhindern, dass Geschäfte zwischen Verwaltung und den eigenen Leuten im Verborgenen bleiben. Die Liste für 2025 liegt dem Stadtrat seit März 2026 vor.

Der Großteil davon ist unspektakulär: vier Dienstwohnungen oder städtische Wohnungen, die Beschäftigte mieten, sowie zwei Kleingärten für 42 und 50 Euro im Jahr. Dann folgt ein Posten, der aus der Reihe fällt. Die Firma Baudekoration Steigerwald erhielt für Trockenbau- und Malerarbeiten 74.465,31 Euro. Ihr Inhaber ist Mitarbeiter und Ehrenbeamter der städtischen Feuerwehr. Die Stadt zahlt also Handwerkerrechnungen an einen Mann, der zugleich in ihren Diensten steht.

Zählt man alle übrigen Verträge der Liste zusammen, kommt man auf 35.410,99 Euro (7.574,95 + 771,12 + 7.041 + 7.560 + 42 + 50 + 4.040,64 + 8.331,28). Der Auftrag an die Feuerwehr-Firma ist damit gut doppelt so hoch (74.465,31 : 35.410,99 ≈ 2,1). Rechnerisch sind es mehr als 200 Euro für jeden Tag des Jahres (74.465 : 365 ≈ 204).

Auch der zweitgrößte Posten geht an einen Beschäftigten: Ein Mitarbeiter des Hauptamts bekam 7.574,95 Euro für den Verleih von Glücksrad, Pavillons, Biertischen und Tonanlagen, etwa für die Johannisnacht, dazu 771,12 Euro für die Reinigung von Hussen. Zusammen sind das 8.346,07 Euro, fast so viel wie die teuerste Dienstwohnung der Liste im ganzen Jahr (8.331,28 Euro).

Die Vorlage selbst wertet die Zahlen nicht. Sie bittet den Stadtrat lediglich, die Übersicht zur Kenntnis zu nehmen.

Kritik

Eine Stadt, die Aufträge von knapp 75.000 Euro an die Firma eines eigenen Mitarbeiters vergibt, setzt sich unnötig dem Verdacht der Gefälligkeit aus. Solche Arbeiten gehören in einen offenen Wettbewerb mit mehreren Angeboten, damit der Preis belegbar angemessen ist. Gleiches gilt für Verleih und Reinigung in Höhe von 8.346 Euro beim Hauptamt: Wer Beschäftigte als Auftragnehmer beauftragt, muss zeigen können, dass kein Außenstehender günstiger gewesen wäre. Geschäfte mit den eigenen Leuten sollten die Ausnahme bleiben und nicht in sechsstelliger Nähe liegen.

0413/2026: Unterrichtung des Stadtrates über Verträge der Landeshauptstadt Mainz mit Rats- und Ausschussmitgliedern sowie städtischen Bediensteten, Ratsinformationssystem der Stadt Mainz, 25. März 2026. Zahlen gegen die Vorlage geprüft, gerechnete Werte nachgerechnet. Maßgeblich ist der Stand der Vorlage; spätere Beschlüsse sind nicht berücksichtigt.

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