Staatsbilanz

Stadt/München/Fehlender Bedarf

Münchner Stadtrat erhöht Fraktionsgeld um 26 %

München beschließt 5,1 Mio. Euro im Jahr für Fraktionspersonal, 416.000 Euro mehr, als die eigene Verwaltung ausgerechnet hat

Was ist passiert?

Im Münchner Stadtrat sitzen ehrenamtliche Mitglieder. Die Fraktionen beschäftigen dennoch bezahltes Personal, das Sitzungen vorbereitet, Termine abstimmt und Anträge ausarbeitet. Nach der Kommunalwahl vom 8. März 2026 musste die Stadt das Budget dafür für die Jahre 2026 bis 2032 neu festlegen.

Die Verwaltung legte dazu eine nachvollziehbare Rechnung vor: 200.000 Euro Sockelbetrag je Fraktion, dazu 25.000 Euro je Mandat, bei großen Fraktionen mit einem Aufschlag von 15 % auf den Mandatsanteil. Weil statt sechs nun acht Fraktionen oder Fraktionsgemeinschaften Anspruch haben, kamen zwei Sockelbeträge hinzu, außerdem die Tarifsteigerungen seit 2022. Das ergab 4.684.000 Euro im Jahr, bisher waren es 4.050.000 Euro. Die Vorlage berief sich ausdrücklich auf die angespannte Haushaltslage und die Maßnahmen zur Stabilisierung des Personalhaushalts.

Beschlossen wurde am 11. Mai 2026 jedoch etwas anderes. Die Vollversammlung des Stadtrats setzte das Budget auf 5.100.000 Euro im Jahr fest, zuzüglich einer jährlichen Dynamisierung von 2 %. Das sind 416.000 Euro mehr als beantragt (5.100.000 minus 4.684.000). Gegenüber dem alten Budget beträgt der Zuwachs 1.050.000 Euro, knapp 26 %. Bei 80 Mandaten steigt der Betrag je Mandat von rund 50.600 Euro auf 63.750 Euro.

Die Einzelbudgets, die die Verwaltung aus Sockel, Mandatszahl und Aufschlag errechnet hatte, ergeben genau 4.684.000 Euro. Für die zusätzlichen 416.000 Euro enthält diese Rechnung keinen Posten. Auch die Dynamisierung war nicht beantragt: Zwei Prozent von 5,1 Mio. Euro sind gut 102.000 Euro, und dieser Betrag würde jedes Jahr auf den vorigen aufgeschlagen. Im Vorlagetext steht am Ende zwar noch „nach Antrag“, die Beschlussseite weicht davon aber ab.

Kritik

Die Verwaltung hatte den Bedarf der Fraktionen sauber hergeleitet und dabei selbst auf die Haushaltslage verwiesen. Wer diesen Betrag dann um gut 400.000 Euro im Jahr überschreitet, gibt für eigene Zwecke mehr aus, als die eigene Rechnung hergibt. Eine automatische Steigerung um 2 % pro Jahr nimmt dem Rat zudem die Pflicht, den Bedarf in der Wahlperiode neu zu begründen. Der Stadtrat sollte beim beantragten Festbetrag bleiben und Erhöhungen nur beschließen, wenn sie sich aus Fraktionszahl, Mandaten oder Tarifentwicklung belegen lassen.

Sitzungsvorlage 26-32 / V 00036: Ausstattung des ehrenamtlichen Stadtrats mit Personal Hinweis: Alte SV-Nr. 20-26 / V 19810, Ratsinformationssystem der Stadt München, 12. Mai 2026. Zahlen gegen die Vorlage geprüft, gerechnete Werte nachgerechnet. Maßgeblich ist der Stand der Vorlage; spätere Beschlüsse sind nicht berücksichtigt.

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