629.000 Euro Extrageld fürs Kammerorchester
Die Stadt zahlte dem Südwestdeutschen Kammerorchester zum Jahresende 629.000 Euro extra, 210.000 Euro davon brauchte es nicht und muss sie zurückgeben
Was ist passiert?
Das Südwestdeutsche Kammerorchester ist als GmbH organisiert und lebt von einem jährlichen städtischen Zuschuss. Für 2024 setzte die Stadt diesen Zuschuss auf 985.800 Euro fest.
Gezahlt wurde am Ende deutlich mehr. Im Dezember 2024 kamen zwei Sonderzuschüsse hinzu: 320.740 Euro im Zuge einer Strategievorlage und 308.377,43 Euro als Defizitausgleich für das Jahr 2023. Zusammen sind das 629.117,43 Euro on top, sodass die GmbH 1.614.917,43 Euro erhielt. Das waren knapp zwei Drittel mehr als vorgesehen (629.117 Euro geteilt durch 985.800 Euro ergibt rund 0,64).
Der Defizitausgleich sollte die Bilanz in Ordnung bringen. Nach dem Jahresabschluss 2023 waren von Eigenkapital wegen des Fehlbetrags von 308.377,43 Euro nur noch 6.236,01 Euro übrig. Der Zuschuss in genau dieser Höhe verwandelte das Minus in einen Jahresüberschuss, die Bilanzstruktur war danach laut Stadt nahezu vollständig bereinigt.
Nur zeigte sich, dass die Gesellschaft 210.000 Euro des Geldes gar nicht brauchte. Sie bildete im Jahresabschluss 2024 eine Rückstellung für eine mögliche Rückzahlung. Die Verwaltung nennt dafür zwei Gründe. Zum einen wurden die Sonderzuschüsse erst nach dem Gemeinderatsbeschluss vom 16.12.2024 ausgezahlt, weshalb sich geplante Maßnahmen nicht mehr im selben Jahr umsetzen ließen. Zum anderen habe die im März 2024 bestellte Geschäftsführung durch Sparmaßnahmen, Umstrukturierungen und bessere Konzertkalkulationen höhere Deckungsbeiträge erwirtschaftet. Das mag stimmen, spricht aber nicht für einen sauber ermittelten Bedarf.
Zurückgefordert wurde zunächst nichts, man wollte die weitere Entwicklung abwarten. Weil auch 2025 voraussichtlich positiv ausfällt, soll der Gemeinderat nun am 12.05.2026 die Rückforderung der 210.000 Euro beschließen, rund 17 Monate nach der Auszahlung. Zum Vergleich: Die Summe ist mehr als das 33-Fache des Eigenkapitals, das Ende 2023 noch vorhanden war (210.000 Euro geteilt durch 6.236,01 Euro).
Kritik
Zuschüsse sollten sich am nachgewiesenen Bedarf orientieren, nicht am Kalender. Wer im Dezember in kurzer Folge Sonderzahlungen von zusammen über 600.000 Euro beschließt, die nicht mehr sinnvoll im selben Jahr verwendet werden können, zahlt auf Vorrat. Die Stadt hätte den Betrag nach tatsächlichem Bedarf bemessen oder in Teilen auszahlen müssen, statt die Differenz später zurückzuholen. Überschüssiges Geld gehört gar nicht erst auf das Konto einer Gesellschaft, die es nicht braucht.
2000478: Rückforderung eines gewährten städtischen Zuschusses an die Südwestdeutsches Kammerorchester Pforzheim GmbH, Ratsinformationssystem der Stadt Pforzheim, 14. April 2026. Zahlen gegen die Vorlage geprüft, gerechnete Werte nachgerechnet. Maßgeblich ist der Stand der Vorlage; spätere Beschlüsse sind nicht berücksichtigt.