Staatsbilanz

Bund/Weitere/Fehlender Bedarf

Bund plant Büroumbau, den keiner genehmigt hat

In Berlin plante der Bund für das Umweltbundesamt neue Büros für 2,2 Mio. Euro, obwohl das Bundesfinanzministerium Umbauten abgelehnt hatte

Was ist passiert?

In Berlin lässt der Bund ein Dienstgebäude klima- und denkmalgerecht sanieren, Hauptnutzer ist das Umweltbundesamt (UBA). Bauherrin ist die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA), geplant wird vom Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR). Die Planung von 2018 sah 539 Arbeitsplätze vor, 159 davon als Reserve. Wegen gestiegener Baupreise erkannte das Finanzministerium 2025 eine neue Kostenobergrenze von 119 statt 79 Mio. Euro an.

Dann meldete das UBA immer neue Stellenwünsche an, und das BBR plante bereitwillig um. Gebilligt hatten diese Wünsche weder das Umweltministerium noch das Finanzministerium. Beim ersten Anlauf fragte das Finanzministerium, wozu es eigentlich die 159 Reserveplätze gebe. Beim zweiten verlangte es, enger zusammenzurücken, etwa durch Doppelbelegung.

Das UBA wünschte sich daraufhin New-Work-Zones. Das Finanzministerium stellte klar: Verdichtung ja, aber durch Desk-Sharing, nicht durch Umbauten. Die BImA beauftragte das BBR im Februar 2023 trotzdem. Heraus kamen 14 neue Arbeitswelten für 15 Fachgebiete, bei denen jedes Fachgebiet seine individuellen Anforderungen einbringen durfte. Mehrkosten: 2,2 Mio. Euro, also rund 157.000 Euro je Zone (2,2 Mio. Euro geteilt durch 14). Zugleich lag die Planung mit 9.391 Quadratmetern um 2.078 Quadratmeter über dem zulässigen Flächenbudget von 7.272 Quadratmetern, also fast 29 Prozent zu groß. Die interne Kontrolle im BBR bescheinigte dennoch, das Budget werde um 41 Quadratmeter unterschritten.

Erst während der Prüfung durch den Bundesrechnungshof legte die BImA den Nachtrag Anfang 2025 auf Eis. Bezahlt war da schon einiges: 234.000 Euro an externen Honoraren für die drei Studien, dazu 227 Arbeitsstunden bei BBR und BImA. Die BImA sah darin bloße Unterstützung bei der Bedarfsplanung, das BBR räumte den Regelverstoß ein, hielt die Planung aber für notwendig. Die zuständigen Ministerien reagierten im Juni 2026 mit Schreiben, die zur Regeltreue mahnten.

Kritik

Wer einen Wunsch plant, den das zuständige Ministerium ausdrücklich abgelehnt hat, verbrennt Geld mit Ansage. Die 234.000 Euro für drei Studien waren vergeblich, und die 2,2 Mio. Euro teuren Zonen, zugeschnitten auf die heutige Organisation einer einzelnen Behörde, hätten womöglich schon bei der nächsten Umorganisation wieder umgebaut werden müssen. BImA und BBR hätten den Auftrag ablehnen müssen, bis der Bedarf gebilligt war. Dass der Plan erst gestoppt wurde, als die Prüfer kamen, spricht nicht für die Kontrollen im Bundesbau.

Umbau eines Dienstgebäudes unwirtschaftlich vorbereitet: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben und Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung kennen ihre Aufgaben bei Bedarfs- und Nachtragsplanung nicht, Bundesrechnungshof, 4. August 2026. Zahlen gegen das Dokument geprüft, gerechnete Werte nachgerechnet. Maßgeblich ist der Stand des Dokuments; spätere Beschlüsse sind nicht berücksichtigt.

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