Bund verlost Klimageld für Maschinen auf dem Acker
Das Bundesumweltministerium zahlt Bauern bundesweit 115 Millionen Euro Klimageld für Maschinen, oft per Los verteilt und ohne CO2-Ziel
Was ist passiert?
Bund. Wer heute auf altem Moorboden Ackerbau betreibt, hat die Fläche meist trockengelegt. Damit der dort gespeicherte Kohlenstoff nicht weiter als CO2 entweicht, will die Bundesregierung solche Böden wieder vernässen. Das Bundesumweltministerium setzt dabei auf Landtechnik. Für die Jahre 2024 bis 2027 stellt es 115 Mio. Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds bereit, um den Kauf von Maschinen und Geräten mit bis zu 65 Prozent zu bezuschussen.
Der Gedanke dahinter: Wer passende Technik für nasse Böden besitzt, vernässt seine Flächen eher. Ob das aufgeht, ist offen. Für Spezialmaschinen auf Moorböden genügt es, wenn der Betrieb spätestens ein Jahr nach der Lieferung mindestens fünf Hektar nasse Fläche bewirtschaftet. Erst kommt also das Gerät, die Vernässung soll folgen. Auf der Förderliste stehen außerdem Feldroboter und Mulchsaatpflanzmaschinen, die auf jedem gewöhnlichen Acker laufen. Den Nutzen des Feldroboters für Klima und Artenvielfalt stufte das Ministerium selbst als „gering“ ein.
Wer außerhalb der Moorkategorie zum Zug kommt, entscheidet der Zufall: Die Interessenbekundungen werden per Zufallsauswahl gereiht. Erklärtes Ziel des Ministeriums ist es, möglichst viele Antragsteller zu erreichen. Wie viel Kohlenstoff mit dem Geld gebunden werden soll, legte es nicht fest. Das Konzept zur Erfolgskontrolle war im September 2024 noch in Arbeit.
An Großzügigkeit fehlt es nicht. Förderfähig sind bis zu 500.000 Euro je Empfänger, bei 65 Prozent Zuschuss also bis zu 325.000 Euro. Gebunden sind die Maschinen aber nur drei oder fünf Jahre, obwohl Landmaschinen für den Ackerbau laut Abschreibungstabelle des Finanzministeriums mindestens acht Jahre genutzt werden. Bei drei Jahren deckt die Bindung damit nicht einmal vier Zehntel der Nutzungsdauer ab (3 von 8 Jahren).
Der Bundesrechnungshof hatte den Entwurf geprüft und eine Überarbeitung empfohlen. Das Ministerium wies die Einwände zurück und veröffentlichte die Richtlinie im Juli 2024 mit zwei geringfügigen Änderungen. Den regen Andrang wertet es als Erfolg. Die Prüfer sehen darin eher ein Warnsignal: Wer ohnehin eine neue Maschine kaufen wollte, nimmt den Zuschuss gern mit.
Kritik
Wer 115 Mio. Euro Klimaschutzgeld ausgibt, muss vorher sagen, wie viel Kohlenstoff er damit binden will. Stattdessen entscheidet das Los, und gefördert werden auch Maschinen, die jeder konventionelle Betrieb ebenso gut gebrauchen kann. Das Ministerium hätte die Zuschüsse an bereits vernässte Flächen und an die Moorschutzprogramme der Länder koppeln und die Vorhaben nach ihrer Wirkung auswählen müssen. So droht ein Landmaschinenzuschuss mit grünem Etikett.
Richtlinie zur Investitionsförderung von Maschinen und Geräten zur Stärkung der natürlichen Bodenfunktionen in Agrarlandschaften im Rahmen des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz - Kapitel 6092 Titel 68631 - Regelungen der Förderrichtlinie, Bundesrechnungshof, 21. März 2025. Zahlen gegen das Dokument geprüft, gerechnete Werte nachgerechnet. Maßgeblich ist der Stand des Dokuments; spätere Beschlüsse sind nicht berücksichtigt.