Bund verteilt 34 Millionen für Tierschutz ungeprüft
Das Bundeslandwirtschaftsministerium bewilligte seit 2014 über 34 Mio. Euro für 240 Tierschutzprojekte in Ställen und prüfte nie deren Nutzen
Was ist passiert?
Mit den Modell- und Demonstrationsvorhaben Tierschutz will das Bundeslandwirtschaftsministerium neue Erkenntnisse aus der Forschung in die Ställe bringen. Landwirte sollen sehen, wie tiergerechtere Haltung im Alltag funktioniert. Seit 2014 wurden dafür mehr als 34,3 Mio. Euro für 240 Projekte bewilligt, rechnerisch gut 140.000 Euro je Vorhaben (34,3 Mio. Euro geteilt durch 240).
Ob das Geld gebraucht wurde und ob es etwas bewirkt hat, prüfte das Ministerium nie. Das stellt der Bundesrechnungshof in seiner Prüfungsmitteilung vom 12. Mai 2026 fest. Eine hauseigene Projektgruppe hatte Anfang 2013 geraten, zunächst ein Gutachten und eine Wirtschaftlichkeitsanalyse abzuwarten. Das Ministerium veröffentlichte trotzdem die ersten Förderrichtlinien. Auch die Verlängerungen 2014, 2016 und 2023 kamen ohne Wirtschaftlichkeitsuntersuchung und ohne Erfolgskontrolle aus. Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung schlug 2014 und erneut 2022 eine Evaluierung vor. Beide Male blieb eine Antwort aus.
Als erfolgreich galt ein Projekt häufig schon, wenn etwas veröffentlicht wurde oder eine Veranstaltung stattfand. Mehrere Vorhaben erreichten deutlich weniger Betriebe als geplant. In der größten Phase, Wissen-Dialog-Praxis, gingen von 15,99 Mio. Euro über 70 % an Universitäten und Fachhochschulen, also mehr als 11 Mio. Euro. Für die Umsetzung direkt in den Betrieben blieb nur ein geringer Anteil.
Auch die Planung lag weit daneben: Für 2014 bis 2024 waren 73 Mio. Euro eingeplant, ausgegeben wurden 32,8 Mio. Euro, gerade einmal 45 %.
Das Ministerium hält die Vorhaben für sehr erfolgreich. Im Tierschutz seien eindeutige Erfolgsmaßstäbe kaum zu finden, und Ziel sei ohnehin nur, Verbesserungen modellhaft aufzuzeigen. Dass dieses bescheidene Ziel erreicht wurde, lässt sich mangels Kontrolle freilich nur behaupten. Bei der Fortführung 2023 ging es denn auch vor allem darum, aufgebaute Strukturen zu erhalten und eine „negative Signalwirkung“ zu vermeiden.
Kritik
Wer zehn Jahre lang Fördergeld verteilt, ohne einmal nachzusehen, was es bewirkt, betreibt keine Tierschutzpolitik, sondern Mittelabfluss. Ein Programm, das Wissen in die Ställe bringen soll, darf nicht überwiegend Hochschulen finanzieren. Das Ministerium hätte vor dem Start den Bedarf klären, messbare Ziele festlegen und die angebotenen Evaluierungen annehmen müssen. Solange kein belastbarer Nutzen nachgewiesen ist, gehört die Förderung nicht verlängert.
Bundesprogramm Nutztierhaltung (Kapitel 1005 Titelgruppe 05 Titel 686 52 und 893 52), Bundesrechnungshof, 12. Mai 2026. Zahlen gegen das Dokument geprüft, gerechnete Werte nachgerechnet. Maßgeblich ist der Stand des Dokuments; spätere Beschlüsse sind nicht berücksichtigt.