Staatsbilanz

Bund/Weitere/Fehlender Bedarf

Bund zahlt Stiftung ein Haus in Argentinien

Das Entwicklungsministerium gab einer politischen Stiftung 1 Mio. Euro für ein Haus in Argentinien und prüfte weder Preis noch Nutzen

Was ist passiert?

Die Rosa-Luxemburg-Stiftung versteht sich als Institution politischer Bildung und unterhält nach eigenen Angaben über 20 Auslandsbüros. Ihre Arbeit im Ausland bezahlt zum größten Teil das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Zwischen 2018 und 2022 flossen von dort jährlich 33 bis 40 Mio. Euro an die Stiftung, gut die Hälfte aller Bundesmittel für sie.

Gedacht ist dieses Geld für Projekte der Entwicklungszusammenarbeit. Im Jahr 2018 kam eine Immobilie in Argentinien hinzu. Die Stiftung reichte einen Änderungsantrag zu ihrem laufenden Länderprojekt ein und setzte den Kaufpreis schlicht zusätzlich in den Finanzplan. Als Begründung genügte der Hinweis, man wolle die Arbeit in Argentinien ausbauen. Wie der Kauf den Projektzielen dienen sollte, stand nicht im Antrag.

Dabei sind die Regeln für solche Käufe eindeutig. Die Stiftung muss rechnerisch nachweisen, dass der Erwerb wirtschaftlich ist, sogar die finanzmathematische Methode dafür ist vorgeschrieben. Dazu gehört eine Bescheinigung, dass der Preis ortsüblich ist. Beides fehlte. Das Ministerium bewilligte trotzdem 1 Mio. Euro, innerhalb von zwei Wochen und mit einem Standardschreiben. Auf 14 Tage verteilt sind das rund 71.000 Euro je Tag (1 Mio. Euro geteilt durch 14), ohne dass eine einzige Zahl zur Wirtschaftlichkeit vorlag. Die Stiftung leistete die erste Anzahlung ebenso rasch.

Auch danach hakte niemand nach. Mit dem eigenen Haus fiel die Miete weg, die Mittel für Infrastruktur bewilligte das Ministerium in den Folgejahren aber weiter in voller Höhe. Wofür das frei gewordene Geld verwendet wurde, musste die Stiftung nicht darlegen. Im Zwischenbericht für 2018 fand sich zum Kauf außer den Finanzdaten nichts.

Der Bundesrechnungshof konnte aus den Unterlagen nicht erkennen, dass das Ministerium den Antrag überhaupt geprüft hatte. Inzwischen hat das Ministerium zugesagt, die Vorgaben künftig zu beachten. Für das Haus in Argentinien kommt diese Einsicht acht Jahre zu spät.

Kritik

Wer 1 Mio. Euro Steuergeld für eine Immobilie ausgibt, muss vorher wissen, ob sich der Kauf rechnet und ob der Preis angemessen ist. Das Entwicklungsministerium hat beides nicht gefragt und einer Stiftung per Formschreiben zu einem eigenen Haus verholfen. Dass es anschließend die Infrastrukturmittel trotz weggefallener Miete ungekürzt weiterfließen ließ, verdoppelt das Versäumnis. Das Ministerium hätte den Antrag erst nach Vorlage von Investitionsrechnung und Ortsüblichkeitsbescheinigung bewilligen und die eingesparte Miete aus dem Finanzplan streichen müssen.

Entwicklungswichtige Vorhaben der politischen Stiftungen (Kapitel 2302 Titel 687 04): Teil IV: Rosa-Luxemburg-Stiftung, Bundesrechnungshof, 9. April 2026. Zahlen gegen das Dokument geprüft, gerechnete Werte nachgerechnet. Maßgeblich ist der Stand des Dokuments; spätere Beschlüsse sind nicht berücksichtigt.

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