Ein Forschungschef, zwei Oberklassewagen
Der staatlich mit 2,2 Mrd. Euro geförderte Forschungsverein Max-Planck in Berlin kaufte seinem Präsidenten trotz Verbot zwei Dienstwagen
Was ist passiert?
Die Max-Planck-Gesellschaft ist ein eingetragener Verein mit Sitz in Berlin. Sie betreibt 84 Institute für Grundlagenforschung, von der Astronomie bis zur Medizin. Bund und Länder finanzieren sie je zur Hälfte, für 2025 mit zusammen über 2,2 Mrd. Euro. Den Bundesanteil bewilligt das Forschungsministerium. Daneben besitzt der Verein ein eigenes Vermögen aus Spenden, Erbschaften und dem Nachlass der Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft. Ende 2023 belief es sich auf rund 508 Mio. Euro.
Aus diesem Topf beschaffte die Gesellschaft im Jahr 2023 zwei Dienstwagen der Oberklasse. Beide waren für dieselbe Person bestimmt: den Präsidenten. Das Ministerium hatte diese Anschaffung vorher ausdrücklich untersagt. Gekauft wurde trotzdem. Zur Rechtfertigung berief sich die Gesellschaft unter anderem auf eine Ausnahme in einer Richtlinie, die ihr eigener Vorstand erlassen hatte. Die Spitze des Vereins genehmigte sich die Ausnahme also selbst.
Dass das Geld aus dem Vereinsvermögen stammt, ändert wenig. Nach den Bewirtschaftungsgrundsätzen gelten für dieses Vermögen dieselben Regeln wie für die staatliche Grundfinanzierung. Wer vom Staat eine Fehlbedarfsfinanzierung erhält, soll eigene Mittel zudem grundsätzlich zuerst einsetzen, bevor Steuergeld fließt. Jeder Euro aus dem Vereinsvermögen, der in einen Oberklassewagen geht, kann die öffentliche Förderung also nicht mehr entlasten.
Der Bundesrechnungshof stufte die Ausgabe als zweckwidrig ein. Er empfahl dem Ministerium, das Geld zurückzufordern und Folgen für die Förderung der kommenden Jahre zu prüfen. Außerdem soll das Ministerium klären, ob die hauseigene Richtlinie mit dem Zuwendungsrecht vereinbar ist. Das Ministerium teilte mit, es habe die Gesellschaft bereits aufgefordert, die beiden Fahrzeuge auszusondern. Eine Zusage, das Geld zurückzuholen, enthält seine Stellungnahme dagegen nicht. Stand ist der Bericht vom Januar 2026.
Die Rechnung ist einfach: ein Präsident, zwei Dienstwagen. Sitzen kann er immer nur in einem davon.
Kritik
Zwei Oberklassewagen für einen einzigen Präsidenten sind schon für sich kaum zu rechtfertigen, gegen das ausdrückliche Verbot des Geldgebers erst recht nicht. Wer jedes Jahr Milliarden an öffentlicher Förderung erhält, darf sich nicht mit einer selbst geschriebenen Ausnahme über die Vorgaben des Ministeriums hinwegsetzen. Die Fahrzeuge gehören ausgesondert, und das Ministerium muss das ausgegebene Geld zurückfordern. Ein angemessener Dienstwagen hätte genügt.
Haushalts- und Wirtschaftsführung der Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V., Bundesrechnungshof, 29. Januar 2026. Zahlen gegen das Dokument geprüft. Maßgeblich ist der Stand des Dokuments; spätere Beschlüsse sind nicht berücksichtigt.