Ministerium kauft Stiftung Büros ohne Prüfung
Das Entwicklungsministerium zahlte 1,55 Millionen Euro für Stiftungsbüros in Kolumbien, Georgien und Senegal, ohne Nutzen und Kosten zu prüfen
Was ist passiert?
Die Heinrich-Böll-Stiftung versteht sich als grüne politische Stiftung, unterhält Büros in über 34 Ländern und finanziert sich überwiegend aus öffentlichen Zuwendungen. Ihr größter Geldgeber beim Bund ist das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ). Von 2018 bis 2022 überwies es der Stiftung jährlich zwischen 35 und 39 Millionen Euro für Entwicklungsprojekte im Ausland. Ein Teil davon ging allerdings nicht in Projekte, sondern in Grundbesitz.
Zwischen 2018 und 2021 bewilligte das Ministerium Geld für drei Immobilienkäufe: 0,55 Millionen Euro in Kolumbien, 0,4 Millionen Euro in Georgien und 0,6 Millionen Euro im Senegal. Zusammen sind das 1,55 Millionen Euro, im Schnitt rund 517.000 Euro je Gebäude (1,55 Millionen geteilt durch drei). Beantragt wurden die Käufe jeweils im letzten Projektjahr, nachgeschoben per Änderungsantrag.
Die Förderrichtlinien verlangen für einen solchen Kauf zweierlei: den Nachweis, dass die Immobilie den Projektzielen dient, und eine Rechnung, die zeigt, dass sich der Kauf lohnt. Beides fehlte. Als Begründung nannte die Stiftung eine gute Verkehrsanbindung, Bürosicherheit und Platz. Die beigefügten Gutachten widersprachen diesen Kriterien teilweise. In einem Fall kürzte die Stiftung sogar Mittel für die eigentliche Entwicklungsarbeit, um den Kauf bezahlen zu können. Das Ministerium bewilligte alle drei Anträge trotzdem in voller Höhe.
Besonders kühn war ein Fall, in dem nicht einmal feststand, wem das Gebäude am Ende gehören würde. Die Stiftung konnte die Eigentumsrechte nicht abschließend klären, auf der Immobilie lastete eine Grundschuld, und eine rechtliche Auseinandersetzung stand noch aus. Das Ministerium schrieb in den Bescheid, es gehe von uneingeschränktem Eigentum aus. Eine Auflage machte es daraus nicht. Bindend ist eine solche Hoffnung nicht, hielt der Bundesrechnungshof fest.
Auf dessen Kritik hin sagte das Ministerium zu, die Empfehlungen künftig zu beachten. Für die drei bereits bewilligten Gebäude kommt diese Zusage zu spät.
Kritik
Wer mehr als eine halbe Million Euro Steuergeld je Gebäude ausgibt, muss vorher rechnen, und genau das schreiben die eigenen Richtlinien des Ministeriums vor. Das BMZ hat diese Pflicht schlicht übergangen und Käufe abgesegnet, deren Nutzen für die Projekte niemand belegt hat. Eine Immobilie mit ungeklärtem Eigentum und offenem Rechtsstreit hätte es gar nicht fördern dürfen. Geld für Entwicklungsarbeit gehört in die Projekte vor Ort und nicht in Grundbesitz, dessen Wirtschaftlichkeit nie geprüft wurde.
Entwicklungswichtige Vorhaben der politischen Stiftungen (Kapitel 2302 Titel 687 04): Teil II: Heinrich-Böll-Stiftung, Bundesrechnungshof, 9. April 2026. Zahlen gegen das Dokument geprüft, gerechnete Werte nachgerechnet. Maßgeblich ist der Stand des Dokuments; spätere Beschlüsse sind nicht berücksichtigt.