Ministerium zahlt Stiftung Büroarbeit doppelt
Das Entwicklungsministerium zahlte der Hanns-Seidel-Stiftung 2,4 Mio. Euro extra für Büroarbeit in Deutschland, die schon pauschal bezahlt war
Was ist passiert?
Die Hanns-Seidel-Stiftung ist eine politische Stiftung. Nach eigenen Angaben fördert sie in 97 Projekten in 71 Ländern Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und gute Regierungsführung. Ihr wichtigster Geldgeber im Bund ist das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Zwischen 2018 und 2022 überwies es der Stiftung jährlich zwischen 31 und 34 Mio. Euro.
Für den Aufwand, den die Auslandsarbeit in der Zentrale in Deutschland verursacht, gibt es einen eigenen Topf. Dieser Verwaltungskostenzuschuss darf jährlich höchstens 14 Prozent des Anteils der Stiftung am Fördertitel betragen. Die Stiftung beantragte stets den Höchstbetrag, und zwar im Voraus. Sie selbst nannte den Zuschuss nahezu auskömmlich.
Trotzdem bewilligte das Ministerium von 2019 bis 2024 vier zusätzliche Projekte, die keinem einzigen Vorhaben im Ausland unmittelbar zugeordnet waren. Bezahlt wurden Workshops und Konferenzen zur Projektvorbereitung, Kontrollreisen der Zentrale, Evaluierungen und ein neues stiftungsweites Finanz-, Abrechnungs- und Controllingsystem. Zusammen kostete das 2,4 Mio. Euro. Rechnerisch sind das rund 400.000 Euro im Jahr (2,4 Mio. Euro geteilt durch sechs Jahre).
Der Bundesrechnungshof wertet all das als gewöhnliche Verwaltung, die ein Zuwendungsempfänger selbst zu leisten hat. Bezahlt werden durfte sie nur aus dem gedeckelten Zuschuss. Die vier Projekte seien daher nicht förderfähig gewesen. Ob die Kosten angemessen waren, konnte das Ministerium nicht beurteilen. Es kann die einzelnen Reisen und Workshops nur mühsam den eigentlichen Länderprojekten zuordnen, und das räumte es selbst ein. Bei IT-Systemen, die die Stiftung auch für ihr Inlandsgeschäft ohne jeden Auslandsbezug nutzt, gelte die Kritik erst recht, so der Rechnungshof.
Die Begründung für die Sonderkonstruktion fällt bemerkenswert schlicht aus. Die Stiftung bevorzuge es so, für die Evaluierungen habe sie eigens eine Arbeitseinheit geschaffen. Beim Controllingsystem sah das Ministerium einen „Graubereich an der Schnittstelle zwischen In- und Ausland“.
Im April 2026 hatte das Ministerium zugesagt, seine Verfahren weiterzuentwickeln. Eine Rückforderung der 2,4 Mio. Euro erwähnt die Prüfungsmitteilung nicht.
Kritik
Eine Obergrenze für Verwaltungskosten ist nichts wert, wenn das Ministerium zusätzliche Verwaltung einfach als eigenes Projekt bezahlt. Genau das ist mit 2,4 Mio. Euro geschehen, ohne dass jemand prüfen konnte, ob die Ausgaben angemessen waren. Dass die Stiftung diese Form der Abrechnung bevorzugt, ist kein Grund, die eigenen Förderregeln zu übergehen. Das Ministerium hätte die Anträge ablehnen und die Stiftung auf den Zuschuss verweisen müssen, den sie ohnehin jedes Jahr in voller Höhe erhielt.
Entwicklungswichtige Vorhaben der politischen Stiftungen (Kapitel 2302 Titel 687 04): Teil III: Hanns-Seidel-Stiftung, Bundesrechnungshof, 9. April 2026. Zahlen gegen das Dokument geprüft, gerechnete Werte nachgerechnet. Maßgeblich ist der Stand des Dokuments; spätere Beschlüsse sind nicht berücksichtigt.