Staatsbilanz

Bund/Weitere/Fehlender Bedarf

Verteidigungsministerium bezahlt Autobahnen auf Pump

Für 2026 plant das Verteidigungsministerium 1,3 Milliarden Euro Kredit für deutsche Autobahnen ein, ohne zu prüfen, ob die Bundeswehr sie braucht

Was ist passiert?

Militärische Schwerstfahrzeuge brauchen Straßen, und zwar meist dieselben wie alle anderen. Die Bundeswehr hat deshalb ein Militärstraßengrundnetz festgelegt, das im Wesentlichen aus Autobahnen und Bundesstraßen besteht. Bezahlt wurden diese Straßen bis 2024 ausschließlich aus dem Etat des Verkehrsministeriums. Seit 2025 steht ein Teil des Geldes im Haushalt des Verteidigungsministeriums. Der Vorteil liegt auf der Hand: Seit der Grundgesetzänderung vom März 2025 fallen Verteidigungsausgaben oberhalb von 1 % des Bruttoinlandsprodukts aus der Schuldenregel heraus. Für sie darf der Bund also zusätzliche Kredite aufnehmen.

Wie viel Straße militärisch ist, legten beide Ministerien per Pauschale fest: 16 % der geplanten Ausgaben für die Bundesfernstraßen. Bei 8.020 Mio. Euro ergab das für 2026 einen Ansatz von 1.283 Mio. Euro im Verteidigungsetat. Die Rechnung lieferte das Verkehrsministerium, das Verteidigungsministerium übernahm sie ungeprüft. Dabei wäre ein Fehler aufgefallen: In der Summe stecken 324 Mio. Euro für Bundesstraßen, die die Länder im Auftrag des Bundes verwalten. Die Haushaltstitel sind aber allein für die Autobahn GmbH bestimmt. Rund jeder vierte Euro des Ansatzes (324 von 1.283 Mio. Euro) war damit nach Feststellung des Bundesrechnungshofs zu hoch veranschlagt. Im Vorjahr waren es 339 Mio. Euro.

Hinzu kommen 931 Mio. Euro aus Verträgen, die das Verkehrsministerium bis Ende 2024 für Autobahnprojekte der Jahre 2026 bis 2028 geschlossen hatte, also noch vor der Grundgesetzänderung. Auch sie wanderten in den Verteidigungsetat. Ob damit auch nur eine Straße ertüchtigt wird, die das Militär tatsächlich braucht, prüfte niemand. Das Verteidigungsministerium verwies darauf, das Autobahnnetz sei überwiegend Teil des Militärstraßengrundnetzes. Das Verkehrsministerium hält eine Prüfung ohnehin für entbehrlich, denn dank der Pauschale seien die Mittel „per se militärisch relevant“. So wird jede Fahrbahn zur Verteidigungsanlage, solange nur die Prozentzahl stimmt.

Kritik

Wer Straßenbau in den Verteidigungsetat verschiebt und ihn damit über zusätzliche Schulden finanziert, muss für jeden Euro einen militärischen Bedarf belegen können. Eine Pauschale, in die sogar Straßen eingerechnet werden, für die die Titel gar nicht gedacht sind, leistet das nicht. Das Verteidigungsministerium hätte die Zahlen des Verkehrsministeriums nachrechnen und die 931 Mio. Euro an Altverträgen Vorhaben für Vorhaben auf ihren militärischen Nutzen prüfen müssen. Was keinen Bezug zur Verteidigung hat, gehört zurück in den Verkehrsetat und unter die normale Schuldenregel.

Militärstraßengrundnetz - Teil 1: Verlagerung von Haushaltsmitteln in den Einzelplan 14, Bundesrechnungshof, 14. August 2026. Zahlen gegen das Dokument geprüft, gerechnete Werte nachgerechnet. Maßgeblich ist der Stand des Dokuments; spätere Beschlüsse sind nicht berücksichtigt.

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