KV Baden-Württemberg verliert 50 Mio. Euro Ärztebeiträge
Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg, eine Körperschaft unter Rechtsaufsicht des Sozialministeriums, legte 50 Millionen Euro aus Pflichtbeiträgen in Anleihen für fremde Bauprojekte an und verliert sie
Was ist passiert?
Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) organisiert die ambulante Versorgung im Land. Ihre eigene Verwaltung bezahlt sie aus einer Umlage, die jede zugelassene Ärztin und jeder Psychotherapeut als Pflichtbeitrag entrichtet. Für dieses Geld gilt eine klare Vorgabe des Sozialgesetzbuchs: Es ist so anzulegen, dass ein Verlust ausgeschlossen erscheint.
Zwischen 2019 und 2022 legte die KVBW rund 50 Millionen Euro aus ihrem Verwaltungshaushalt in Schuldverschreibungen mit dem Namen VERIUS IHS II und III an. Das Geld landete nicht direkt in Immobilien, sondern floss über einen Fonds als Darlehen an Projektentwickler. Die Begründung: Sichere Anlagen wie Bundesanleihen kosteten damals Negativzinsen von bis zu minus 0,75 Prozent, die Anleihe versprach mindestens 1,25 Prozent.
Ab Herbst 2022 stockten die Rückzahlungen der finanzierten Bauvorhaben. Ende November 2022 setzte die Fondsgesellschaft die Berechnung des Rücknahmepreises aus, der Börsenhandel der Papiere ruht seither. Die Vertreterversammlung erfuhr davon erst im Dezember 2023. Mit den Jahresabschlüssen 2022 und 2023 wurde die Hälfte des Nennwerts abgeschrieben, mit dem Abschluss 2025 soll der Rest folgen, ausgeglichen im Wesentlichen aus Rücklagen. Ende 2025 reichte die KVBW Klage auf Schadensersatz beim Landgericht Frankfurt am Main ein.
Was der Ausflug in den Immobilienmarkt bringen sollte, lässt sich leicht beziffern: Gegenüber minus 0,75 Prozent versprach die Anleihe einen Vorsprung von 2 Prozentpunkten, auf 50 Millionen Euro also rund 1 Million Euro im Jahr. Für diesen Vorteil steht nun ein Verlust von 50 Millionen Euro, das entspricht 50 Jahren Mehrertrag.
Die Landesregierung verweist darauf, dass ein Investment-Grade-Rating angekündigt war und die Mittel einem beaufsichtigten Fondsmanager anvertraut wurden. Aus dem späteren Verlust könne man nicht ohne Weiteres auf eine falsche Risikobeurteilung schließen. Ärztehonorare und Versichertenbeiträge seien ohnehin nicht betroffen. Den Ärzten, deren Umlage nun als Rücklage fehlt, dürfte das wenig helfen. Die aufsichtsrechtliche Prüfung war zum Stand der Stellungnahme noch nicht abgeschlossen.
Kritik
Wer Pflichtbeiträge verwaltet, hat nicht die Aufgabe, dem Zinstief mit Immobilienkrediten zu entkommen. Eine Anlage, deren Wert über zwei Zwischenstufen vom Erfolg fremder Bauprojekte abhängt, erfüllt den gesetzlichen Maßstab eines ausgeschlossen erscheinenden Verlusts nicht, angekündigtes Rating hin oder her. Ein kleiner, sicherer Zinsverlust wäre das geringere Übel gewesen als der Totalausfall. Die Aufsicht muss die Verantwortung zügig klären, und die Rücklagen, die jetzt aufgezehrt werden, fehlen den Mitgliedern auf Jahre.
Drucksache 18/396: Antrag, Landtag Baden-Württemberg, 5. August 2026. Zahlen gegen das Dokument geprüft, gerechnete Werte nachgerechnet. Maßgeblich ist der Stand des Dokuments; spätere Beschlüsse sind nicht berücksichtigt.