Staatsbilanz

Land/Baden-Württemberg/Kostensteigerung

Landesbetrieb zahlt 475.000 Euro für einen Baustellenplan

Der Landesbetrieb Vermögen und Bau zahlt 475.000 Euro statt geschätzter unter 183.000 Euro, um die Baustelle eines Neubaus am Universitätsklinikum Mannheim planen zu lassen

Was ist passiert?

Am Universitätsklinikum Mannheim entsteht ein Neubau für das „Mannheimer Reformierte Curriculum für Medizin und Medizinnahe Berufe“, kurz MaReCum. Bauherr ist das Land, vertreten durch seinen Landesbetrieb Vermögen und Bau. Die Bauarbeiten begannen im Oktober 2024 und sollen voraussichtlich Ende 2027 abgeschlossen sein. Für die Organisation der Baustelle ließ der Landesbetrieb eigens eine Baulogistik planen. Ein solcher Sonderauftrag kann bei außergewöhnlich schwierigen Baustellen begründet sein, etwa in enger Innenstadtlage oder in einem Sicherheitsbereich.

Die Ausschreibung lief national. Das günstigste Angebot lag bei 550.000 Euro und damit mehr als dreimal so hoch wie die Schätzung des Landesbetriebs. Diese muss also unter rund 183.000 Euro gelegen haben (550.000 Euro geteilt durch 3). Eine derart deutliche Fehleinschätzung hätte Anlass gegeben, Bedarf und Kosten neu zu rechnen. Der Landesbetrieb wählte einen anderen Weg: Er kürzte den Auftrag nach Eingang der Angebote so weit, dass der Schwellenwert für eine EU-weite Vergabe nicht überschritten wurde. Ein europaweiter Wettbewerb fand damit nicht statt.

Lange hielt die abgespeckte Fassung nicht. Nach der Vergabe stockte der Landesbetrieb den Auftrag mit Nachträgen auf rund das Doppelte auf, auf 475.000 Euro. Das sind gut 86 Prozent des ursprünglichen Angebots (475.000 Euro geteilt durch 550.000 Euro) und mehr als das Zweieinhalbfache der eigenen Schätzung. Der Auftrag näherte sich so wieder dem Umfang, den man kurz zuvor zusammengestrichen hatte, nur eben ohne das Verfahren, das für diese Größenordnung vorgesehen ist.

Das Honorar lag im Verhältnis zu den Bauwerkskosten zudem geringfügig über dem Durchschnitt vergleichbarer Planungen. Das Finanzministerium hält Logistikplanungen grundsätzlich für einen wesentlichen Beitrag zur wirtschaftlichen Baudurchführung. Auf den Mannheimer Auftrag geht seine Stellungnahme nicht ein.

Kritik

Eine Schätzung, die um mehr als das Dreifache danebenliegt, ist ein Anlass, den Bedarf neu zu prüfen, und kein Grund, den Auftrag passend unter eine Schwelle zu schneiden. Wer anschließend per Nachtrag fast wieder beim alten Betrag landet, umgeht genau den Wettbewerb, der bei großen Aufträgen günstige Preise sichern soll. Ob ein europaweites Verfahren billiger geworden wäre, lässt sich nun nicht mehr feststellen. Der Landesbetrieb hätte realistisch schätzen und die Leistung in vollem Umfang ausschreiben müssen.

Jahresbericht 2026, Beitrag 24: Baustellenplanung bei Baumaßnahmen des Landes, Rechnungshof Baden-Württemberg, 20. Juli 2026. Zahlen gegen das Dokument geprüft, gerechnete Werte nachgerechnet. Maßgeblich ist der Stand des Dokuments; spätere Beschlüsse sind nicht berücksichtigt.

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