Staatsbilanz

Land/Baden-Württemberg/Finanzrisiko

Landesförderung: Klinik behält 2,55 Mio. Euro

Das Land fordert von einem privaten Klinikträger in Heidelberg 2,55 Mio. Euro Fördergeld zurück, doch der Streit liegt seit sechs Jahren auf Eis

Was ist passiert?

In Heidelberg ließ ein privater Klinikträger mit Fördergeld des Landes einen Erweiterungsbau errichten, in dem Patienten mit apallischem Syndrom versorgt werden. Wer auf diese Weise gefördert wird, muss sich an das Vergaberecht halten: Aufträge ordnungsgemäß vergeben, Angebote vergleichen, Entscheidungen dokumentieren. So soll das Steuergeld beim wirtschaftlichsten Anbieter landen.

Als der Rechnungshof den Bau 2016 prüfte, stieß er auf zahlreiche schwere Vergabefehler. Er empfahl dem zuständigen Sozialministerium, die Förderung von 2,55 Mio. Euro zurückzufordern. Die Bewilligungsstelle sträubte sich zunächst, erließ aber 2019 einen Widerrufs- und Rückforderungsbescheid. Der Klinikträger zog dagegen vor das Verwaltungsgericht.

Danach tat sich wenig. Der Träger hat seine Klage bislang nicht einmal begründet. Das Land beantragte, das Verfahren ruhen zu lassen, um mit dem Klinikträger einen Vergleich auszuhandeln. Laut Verfahrensakte wurde allerdings nie verhandelt. Als der Rechnungshof im Dezember 2025 nachfragte, war der Stand unverändert. Zwischen Bescheid und Nachfrage lagen rund sechs Jahre, in denen die 2,55 Mio. Euro zwar auf dem Papier zurückgefordert, aber nicht durchgesetzt wurden. Das sind gut 400.000 Euro für jedes Jahr Stillstand (2,55 Mio. Euro geteilt durch sechs Jahre).

Der Heidelberger Fall fällt eigentlich nur deshalb auf, weil hier überhaupt ein Bescheid erging. Der Rechnungshof untersuchte 111 geförderte Bauvorhaben und fand in 67 davon Vergabefehler, überwiegend schwere. Zurückgefordert wurde nur in zwei dieser Fälle, also in rund 3 Prozent. Die Bewilligungsstellen verwiesen auf fehlendes Personal. Ein Regierungspräsidium hielt die Prüfung des Vergaberechts gar nicht für seine Aufgabe. Das Finanzministerium will das Thema einer Rückforderungsrichtlinie nun in einer Ressortabstimmung angehen.

Kritik

Wer einen Rückforderungsbescheid über 2,55 Mio. Euro erlässt und das Verfahren anschließend für Verhandlungen ruhen lässt, die nie geführt werden, verschenkt am Ende womöglich Steuergeld. Das Land hätte den Prozess zügig betreiben oder den angekündigten Vergleich tatsächlich verhandeln müssen. Dass in nur 2 von 67 Fällen mit Vergabefehlern zurückgefordert wurde, zeigt, dass Auflagen in Förderbescheiden kaum etwas wert sind, wenn niemand sie durchsetzt. Die angekündigte Rückforderungsrichtlinie muss schnell kommen und dann auch angewendet werden.

Jahresbericht 2026, Beitrag 7: Einhaltung des Vergaberechts durch private Förderempfänger, Rechnungshof Baden-Württemberg, 20. Juli 2026. Zahlen gegen das Dokument geprüft, gerechnete Werte nachgerechnet. Maßgeblich ist der Stand des Dokuments; spätere Beschlüsse sind nicht berücksichtigt.

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