Ministerium zahlt Sportschul-Schulden ohne Begründung
Baden-Württembergs Kultusministerium bezahlt 22,8 Mio. Euro Baukredite zweier Sportschulen aus dem Topf für den laufenden Betrieb, ohne Prüfung
Was ist passiert?
Baden-Württemberg unterhält vier Landessportschulen in Steinbach, Albstadt, Ruit und Schöneck. Dort werden Übungsleiter für den Breiten- und Freizeitsport aus- und fortgebildet, zugleich dienen die Häuser dem Leistungssport als Stützpunkte. Träger sind die Landessportbünde, in Schöneck der Badische Fußballverband. Ein großer Teil des Geldes kommt vom Land: Im Solidarpakt Sport IV sind jährlich 10,6 Mio. Euro eingeplant, getrennt nach Zuschüssen für den laufenden Betrieb und für Bauprojekte.
Bei zwei Sportschulen ist diese Trennung allerdings aufgehoben. Vor über einem Jahrzehnt hielten sie ihre Gebäude für dringend sanierungsbedürftig. Die Baumittel im Haushalt hätten jedoch nur für eine Sanierung in Etappen gereicht, und warten wollten die Schulen nicht. Also wurde auf Kredit gebaut, Volumen rund 22,8 Mio. Euro. Das Kultusministerium war einverstanden, Zins und Tilgung fortan als Betriebskosten zu bezuschussen. Die Summe entspricht gut vier Jahresbudgets der heutigen Bauförderung für alle vier Schulen zusammen (22,8 geteilt durch 5,5 Mio. Euro). Die übliche Prüfung und Bewilligung von Bauvorhaben war damit nach Feststellung des Rechnungshofs faktisch ausgehebelt. Warum das Ministerium zustimmte, wurde nirgends festgehalten.
Auch an anderer Stelle fehlt das Papier. Jedes Jahr werden 3,1 Mio. Euro vorab nach festen Prozentsätzen verteilt, deren Herkunft das Ministerium nicht mehr erklären kann. Es vermutet, Lage, Größe und Verkehrsanbindung könnten eine Rolle gespielt haben. Ergebnis der Vermutung: Ruit erhält Jahr für Jahr 204.000 Euro mehr als Steinbach (872.450 minus 668.450 Euro). Die Erlaubnis, aus den Zuschüssen Rücklagen zu bilden, beruht auf einem Schreiben des Finanzministeriums aus dem Jahr 1983. Dessen Begründung ist ebenfalls nicht mehr auffindbar.
Nun will das Kultusministerium den Schuldendienst nicht mehr als Betriebszuschuss zahlen. Weiterfließen soll das Geld aus Gründen des Vertrauensschutzes aber trotzdem, etwa als sogenannte Billigkeitsleistung. Das Etikett ändert sich, die Rechnung bleibt.
Kritik
Wer Baukredite über Betriebszuschüsse abstottern lässt, bezahlt Zinsen für Ungeduld und erspart sich die Prüfung, ob jedes Bauvorhaben in diesem Umfang nötig war. Dass ein Ministerium einer Finanzierung von 22,8 Mio. Euro zustimmt, ohne einen einzigen Grund aufzuschreiben, ist kein Formfehler, sondern ein Verzicht auf Kontrolle. Die Sanierung hätte über die reguläre Bauförderung laufen müssen, notfalls Schritt für Schritt. Ebenso wenig dürfen Jahr für Jahr Millionen nach einem Schlüssel verteilt werden, den niemand mehr erklären kann.
Jahresbericht 2026, Beitrag 13: Förderung der Landessportschulen, Rechnungshof Baden-Württemberg, 20. Juli 2026. Zahlen gegen das Dokument geprüft, gerechnete Werte nachgerechnet. Maßgeblich ist der Stand des Dokuments; spätere Beschlüsse sind nicht berücksichtigt.